Rechtsanwältin / Rechtsanwalt

Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten, § 3 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BORA - http://www.gesetze-im-internet.de/brao/BRAO.pdf). Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt ist nur diejenige oder derjenige, die/der von der Rechtsanwaltskammer zur Rechtsanwaltschaft zugelassen wurde. Voraussetzung der Zulassung ist der Nachweis der Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz, also das Bestehen des Ersten und des Zweiten Juristischen Staatsexamens.