Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (auch EU-Grundrechtecharta oder abgekürzt GRCh) bindet die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU sowie die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Unions-rechts. Ausgelegt wird die Charta durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH).