Das Recht des öffentlichen Dienstes, insbesondere das Beamtenrecht, aber auch das Dienstrecht für Richter, Angestellte oder Soldaten, ist durch eine enorme Regelungsdichte gekennzeichnet, was die Beurteilung etwa einer Versetzung, einer Teilzeitbeschäftigung oder auch der Dienstfähigkeit häufig schwierig macht. Wir bieten Beamtinnen und Beamten eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene rechtliche Einschätzung ihrer aus dem Beamtenverhältnis entstehenden Rechte bzw. Pflichten. Wir beraten andererseits auch Behörden und Gemeinden bei diesbezüglichen Fragestellungen und setzen diese erforderlichenfalls auch gerichtlich durch (z. B. Konkurrentenklagen).