Urteil des EuGH vom 22.06.2022 – C-661/20: FFH-Verträglichkeitsprüfung im Rahmen der Waldbewirtschaftung
In dem Urteil vom 22.06.2022 hat sich der EuGH zu den aus der FFH-Richtlinie ergebenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Waldbewirtschaftung befasst. Der EuGH hat in dieser Entscheidung klargestellt, dass sowohl Waldbewirtschaftungspläne, als auch durch besondere Umstände bedingte Holzernten, welche die im Waldbewirtschaftungsprogramm vorgeschriebene Gesamtholzmenge überschreiten, als Pläne oder Projekte im Sinne des Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie anzusehen sind. Dementsprechend sind neben den Waldbewirtschaftungsprogrammen auch Bewirtschaftungsmaßnahmen einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen, welche über die in den Waldbewirtschaftungsprogramm enthaltenen Maßnahmen hinausgehen. Selbst Notfallmaßnahmen zur Verhütung der Gefährdung der Wälder oder zur Beseitigung von Schäden oder Schadfaktoren sind grundsätzlich einer FFH-Verträglichkeitsprüfung zu [...]