Europäischer Gerichtshof verschärft Anforderungen bei WRRL-Vereinbarkeitsprüfung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat durch ein Urteil in einem französischen Vorlageverfahren die Anforderungen bei der Prüfung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, Richtlinie 20000/60/EG) weiter verschärft, mit weitreichenden Folgen auch für die deutsche Praxis. Der EuGH folgt damit seiner bisherigen Rechtsprechung und lehnt die Berücksichtigung von Irrelevanz- oder Bagatellschwellen bei der Vereinbarkeitsprüfung ab. Die Ziele der europäischen WRRL – besser bekannt u.a. als Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot – sind über zwanzig Jahre nach Erlass der Richtlinie in dem wasserwirtschaftlichen Vollzug und der Genehmigungspraxis nicht mehr wegzudenken. Nachdem lange fraglich war, ob die Ziele auch bei den konkreten Genehmigungen zu beachten sind, [...]