Erhebung von Erschließungsbeiträgen für schon seit längerem bestehende Erschließungsanlagen
Immer wieder stellen sich Fragen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen für bereits seit längerem vorhandene Erschließungsanlagen, namentlich Straßen. Sowohl Private, die nach Jahren bzw. nach Jahrzehnten der Straßenbenutzung einen Bescheid über die Erhebung eines Erschließungsbeitrags für die ihr Wohn- oder Gewerbegrundstück erschließende Straße erhalten, wie auch Gemeinden im Rahmen ihrer Beitragserhebung fragen sich, ob und warum die entsprechende Straße noch abgerechnet werden kann. Viele Private meinen, dies sei wegen der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern seit dem 01.01.2018 oder auch wegen der bereits langjährigen Benutzbarkeit der Straße von vornherein unzulässig. Dem kann jedenfalls pauschal so nicht zugestimmt werden. Richtig ist, dass [...]