Schneller bauen, weniger prüfen – das sächsische Straßenbeschleunigungsgesetz und seine rechtlichen Grenzen.
Marode Brücken rasch ersetzen, Radwege zügig anlegen, Planungsverfahren entschlacken: Das sind nachvollziehbare Ziele. Der Freistaat Sachsen verfolgt sie mit dem „Gesetz zur Beschleunigung der Verfahren im Straßenrecht und im Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht" (Drucksache 8/5066), das derzeit im Sächsischen Landtag beraten wird. Der Entwurf enthält durchaus sinnvolle Detailregelungen – er überschreitet aber an mehreren zentralen Stellen die Grenzen, die das EU-Recht und das Grundgesetz der nationalen Beschleunigungsgesetzgebung setzen. Das Ergebnis könnte paradox sein: Ein Gesetz, das Verfahren verkürzen soll, provoziert die Klagen, die jahrelange Planungsarbeit im Nachhinein zunichte machen. I. Was der Entwurf vorsieht Das Herzstück des Gesetzentwurfs ist eine neue gesetzliche Kategorie [...]

