Phosphorrückgewinnungspflicht ab 2029 – was kommunale Kläranlagen- und Verbrennungsanlagenbetreiber jetzt wissen müssen
Spätestens ab dem 1. Januar 2029 müssen Betreiber größerer (auch) kommunaler Kläranlagen den im Klärschlamm enthaltenen Phosphor zurückgewinnen. Diese Pflicht ergibt sich unmittelbar aus der Klärschlammverordnung vom 27. September 2017 (AbfKlärV 2017) und ist Teil der Kreislaufwirtschaftsstrategie der Bundesregierung, die Rohstoffunabhängigkeit zu stärken. Sie trifft nicht nur Kläranlagenbetreiber, sondern ebenso Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen – und damit in weitem Umfang kommunale Unternehmen und Zweckverbände. Der im Dezember 2025 durch die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) unternommene Versuch, eine Verschiebung der Frist bis 2039 durchzusetzen, ist vom Bundesministerium für Umwelt, Klima, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) im Februar 2026 [...]

