StVO-Novelle zum 11.10.24 in Kraft getreten – neue Möglichkeiten zur Umsetzung der Verkehrswende für Kommunen
Am 11. Oktober 2024 ist die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft getreten. Die Neufassung erfolgte durch das Bundesverkehrsministerium auf Grundlage des ebenfalls kürzlich reformierten § 6 Abs. 4a StVG. Neben der weiterhin wichtigen Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sind nun im Rahmen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnungsbefugnisse auch der Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie die städtebauliche Entwicklung zu berücksichtigen. Dadurch eröffnet die StVO-Novelle den Kommunen neue Handlungsspielräume für eine umweltfreundliche Verkehrswende. I. Überblick über die wichtigsten praxisrelevanten Änderungen Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick über die wichtigsten praxisrelevanten Änderungen. Als zentrale Rechtsgrundlage für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen steht § 45 StVO [...]