Denkmalschutz vs. Erneuerbare Energien
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat in seinem Urteil vom 24.11.2025 entschieden, dass die Ablehnung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohnhauses in einer historischen Altstadt rechtmäßig war – und musste dabei eine Frage beantworten, die angesichts der Energiewende immer häufiger auftritt: Wie ist zu entscheiden, wenn der gesetzlich privilegierte Ausbau erneuerbarer Energien auf den Schutz eines denkmalgeschützten Ensembles trifft? Nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz darf eine Erlaubnis zur Veränderung des Erscheinungsbilds eines Baudenkmals nur versagt werden, wenn nicht bloß eine Beeinträchtigung vorliegt, sondern zusätzlich gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen. Dienst die [...]

