Bundesverwaltungsgericht entscheidet grundsätzlich über die Definition des Begriffes der Traufhöhe
Mit Beschluss vom 25.07.2023 (Az.: BVerwG 4 B 28.22) hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts über die Definition des Begriffes Traufhöhe entschieden. Vorangegangen waren verwaltungsgerichtliche Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover (Az.: 4 A 7652/18) und dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (Az.: 1 LB 13/21). Der Begriff der Traufhöhe ist in Nr. 2.8 der Anlage zur Planzeichenverordnung (PlanZV) ausdrücklich als mögliche Festsetzung für einen Bebauungsplan benannt und das Planzeichen ist „TH“, wobei als Beispiel in der PlanZV angeführt ist „TH 12,4 m über Gehweg“. Weder gesetzlich in Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung oder Niedersächsischer Landesbauordnung noch in der Planzeichenverordnung selbst ist allerdings eine Definition [...]