Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2024 – gültig ab dem 01.10.2024
Genaue Wärmemengenermittlung nun auch bei klimafreundlichen Wärmepumpen als Heizanlage nötig. Änderungen bei den Nebenkostenabrechnungen aufgrund des GEG: Nach einer aktuellen Änderung des GEG und der bundesrechtlich geltenden Heizkostenverordnung zum 01.10.2024, ist es nun so, dass die sog. Wärmepumpen-Ausnahme entfällt. Für Wärmepumpen in vermieteten Bereichen musste bisher kein konkreter Verbrauch über Wärmemengenzähler ermittelt werden - Dieses Privileg fällt nun aber zum 01.10.24 weg. Bis zum 30.09.2024 müssten daher nun die Wärmepumpen-Anlagen mit Boiler-Wärmezählern und weiteren Geräten zur konkreten Verbrauchserfassung nachgerüstet werden. Andernfalls kann der Mieter bei den zukünftigen BK/NK Abrechnungen für das Jahr 2024/2025 dies sonst rügen und bei nicht erfassten [...]