Anforderungen an die WRRL-Bewirtschaftungsplanung nach der BVerwG-Entscheidung zu einem Maßnahmenprogramm
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 06.03.2025 erstmals eine Entscheidung getroffen, die sich unmittelbar mit den Anforderungen an die Bewirtschaftungsplanung nach der Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) beschäftigt (BVerwG - Urteil vom 06. März 2025 - 10 C 1.24). Konkret klagte ein Umweltverband gegen ein defizitäres Maßnahmenprogramm (Flussgebietseinheit Ems), um die Ziele der WRRL („guter Zustand“) bezüglich der Nährstoffbelastung (Nitrat) zu erreichen. Der Verband hatte in erster Instanz Erfolg, das OVG Lüneburg verurteilte die Bundesländer Niedersachen und Nordrhein-Westfalen u.a. dazu, dass Maßnahmenprogramm so anzupassen, dass die Ziele hinsichtlich Nitrat (Einhaltung des Schwellenwerts) im Grundwasser schnellstmöglich zu erreichen sind. Die von den beiden Bundesländern beantragte [...]