Betreten auf eigene Gefahr – Verkehrssicherungspflichten im Wald
Der Wald wird von vielen Menschen zum Zwecke der Erholung genutzt. Dieses Recht wird den Erholungssuchenden auch grundsätzlich eingeräumt, auch wenn es sich ggf. um private Flächen handeln sollte. Hierbei können jedoch verschiedene Gefahren auftreten: herabfallende Äste, umstürzende Bäume oder Stolperfallen durch liegendes Holz. Dies führt bei Waldeigentümern, Gemeinden und Förstern zu der berechtigten Frage, welche Verkehrssicherungspflichten sie treffen und ob sie für Schäden haften, die Waldbesuchern zustoßen. Zugleich können Verkehrssicherungsmaßnahmen in Konflikt mit naturschutzrechtlichen Zielen und Vorgaben geraten, in dem etwa für Erholungssuchende potentielle Gefahrenquellen naturschutzfachlich wünschenswert und erforderlich sind. Während etwa absterbende Bäume oder Totholz eine potentielle Gefahr [...]

