Im Verfahren zur Klima-Verfassungsbeschwerde des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) und Einzelbeschwerdeführenden vor dem Bundesverfassungsgericht, vertreten durch Rechtsanwältin Frau Dr. Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht (Kanzlei Baumann Rechtsanwälte) gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt (Universität Rostock), ist heute die Frist für die Bundesregierung, den Bundesrat, den Bundestag sowie mehrere Ministerien und Fachgremien verstrichen, eine Stellungnahme zu den im September 2024 eingereichten Klimaverfassungsbeschwerden abzugeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte die genannten Institutionen offiziell dazu aufgefordert, zu den Argumenten der Beschwerdeführenden Stellung zu nehmen.

Heute wurde für den BUND und SFV ein neuer Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht eingereicht, in dem die Sachverhalte der neuen naturwissenschaftlichen Datenlage und rechtlichen Entwicklungen dargelegt werden.

 

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Kontakt:

  • Prozessvertreter (Leipzig): Für Nachfragen zur Klage steht zur Verfügung Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt (Prozessvertreter zusammen mit der Fachanwältin für Verwaltungsrecht Dr. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte) von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, ekardt(at)uni-rostock.de, Mobil: 015737512146.
  • BUND: Tina Löffelsend, Abteilungsleiterin Klimaschutz beim BUND, Mobil: 017620067 099, loeffelsend(at)bund.net
  • SFV: Susanne Jung, Geschäftsführerin und Vorständin des Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V., Tel.: 0241-511616, jung(at)sfv.de
  • BUND-Pressestelle: Sigrid Wolff | Daniel Jahn | Clara Billen | Lara Dalbudak
    : +49 30 27586-497 | -531 | -109 |-425
    presse(at)bund.net