Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis hat mit dem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9. Oktober 2025 ergangenen Urteil (Az.: 2 C 168/24) den Bebauungsplan Nr. 139.02.00 „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ der Landeshauptstadt Saarbrücken für unwirksam erklärt. Damit bestätigte das Gericht seine bereits im Eilverfahren getroffene Entscheidung.

Der Bebauungsplan regelte die Voraussetzungen für die geplante Erweiterung der Universität des Saarlandes und hätte eine großflächige Rodung des Saarbrücker Stadtwaldes zur Folge gehabt. Gegen das Vorhaben hatte der BUND Landesverband Saar einen Normenkontrollantrag eingereicht. Unterstützt wurde er dabei vom NABU Saarbrücken und der Bürgerinitiative „Hanni bleibt“. Bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren hatte das OVG Saarlouis erhebliche rechtliche Bedenken geäußert und den Plan bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. In der mündlichen Verhandlung hatte sich jedoch bereits gezeigt, dass der Senat an seiner Begründung im Eilverfahren (zum Beschluss des OVG Saarlouis) festhalten wird.

Das Verfahren wurde von Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin und Rechtsanwalt Dr. Martin Wiesmann betreut.

Würzburg, den 24. Oktober 2025

 

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