Der VGH Baden-Württemberg hat am Donnerstag, den 02.10.2025, im Eilverfahren der Stadt Marbach verkündet, dass die Regionalplanänderung für den Steinbruch Marbach-Rielingshausen vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. Der Beschluss ist unanfechtbar. Damit entfaltet die Regionalplanänderung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache der Normenkontrolle keine Rechtswirkung.
Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidungsbegründung bereits grundlegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regionalplanänderung erkennen lassen. Das Vorgehen des Planungsverbands, den Regionalplan nur für einzelne Abbaugebiete aufgrund betrieblicher Wünsche anzupassen, begegne erheblichen Bedenken und verlasse das geltende Konzept zur Gesamtbetrachtung der Rohstoffversorgung in der Region, so das Gericht. Zudem habe die Regionalplanänderung missachtet, dass es sich bei der Erweiterungsfläche um landwirtschaftlich besonders wertvolle Böden handelt, die nur aus unabweisbaren Gründen in Anspruch genommen werden können. Diese wurden für die betrieblich veranlasste Erweiterung nicht nachgewiesen. Nicht zuletzt sieht das Gericht fehlerhafte und fehlende Ermittlungen zu den naturschutzrechtlichen Auswirkungen der Steinbrucherweiterung Marbach-Rielingshausen.
Das Gericht folgte damit der Argumentation und Kritik der Stadt Marbach, welche diese – vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte – bereits im Verfahren zur Regionalplanänderung umfangreich vorgetragen hat. Zahlreiche weitere angeführte Fehler der Regionalplanänderung konnte der VGH im Eilverfahren ausdrücklich offen lassen. Rechtsanwalt Dr. Martin Wiesmann teilt mit:
„Der VGH Baden-Württemberg hat im Rahmen des Eilverfahrens grundlegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regionalplanänderung in zentralen Aspekten festgestellt. Angesichts der umfangreichen Begründung des Gerichts und der zahlreichen weiteren, in der Eilentscheidung ausdrücklich offengelassenen Fehler, gehen wir davon aus, dass der VGH diese Entscheidung auch in der Hauptsache bestätigen wird. Die Entscheidung ist ein großer Erfolg für die Stadt Marbach in diesem langjährigen Verfahren, der mich persönlich sehr freut.“
Die Regionalplanänderung ist wesentliche Grundlage für die derzeit beim LRA Ludwigsburg beantragte immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung des Steinbruchs. Da bei Erteilung der Genehmigung vollendete Tatsachen noch vor einer Entscheidung über die Normenkontrolle gegen die Regionalplanänderung drohten, hatte die Stadt Marbach das Eilverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg angestrengt. Denn regelmäßig erstreckt sich ein Hauptsacheverfahren über mehrere Jahre. Aufgrund der inhaltlich deutlichen Positionierung des Gerichts in der Begründung der Eilentscheidung sieht die Stadt Marbach es als wahrscheinlich an, dass die Regionalplanänderung auch in der Hauptsache keinen Bestand haben wird.
Ohne die Regionalplanänderung fehlt es der beantragten Steinbrucherweiterung an ihrer zentralen planerischen Grundlage. Da das Gericht zudem festgestellt hat, dass es nach dem geltenden regionalplanerischen Rohstoffkonzept keinen Bedarf für die Steinbrucherweiterung gibt und keine unabweisbaren Gründe für die Inanspruchnahme der besonders wertvollen landwirtschaftlichen Böden bestehen, geht die Stadt Marbach davon aus, dass die beantragte Steinbrucherweiterung bis auf Weiteres nicht genehmigungsfähig ist.
gez. RA Dr. Martin Wiesmann
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