Erst im November 2024 hatte das Verwaltungsgericht Augsburg die Biberallgemeinverfügung des Landratsamts Oberallgäu für rechtswidrig erklärt, mit der im gesamten Landkreis Oberallgäu in einem Umkreis von 30 m entlang von Bundes-, Staats und Kreisstraßen sowie Bahnlinien Biber geschossen werden dürfen. Hieraus ergibt sich eine Abschussfläche von ca. 3.720 Hektar, obwohl Biber als streng geschützte Art nur in absoluten Ausnahmefällen getötet werden dürfen.

Am 12.02.2025 hat der Landkreis Oberallgäu nach Durchführung der Verbändebeteiligung die Allgemeinverfügung mit im Wesentlichen unveränderten Inhalt nochmal neu erlassen. Hiergegen hat der BUND Naturschutz in Bayern e.V., vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte noch am selben Tag Klage erhoben und nunmehr sowohl die Klagebegründung vorgelegt als auch ein Eilverfahren angestrengt, um Biberabschüsse nach Ende der Schonzeit ab 01.09.2025 zu verhindern.

Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin, der den BN erneut im gerichtlichen verfahren vertritt, äußert sich zu den Erfolgsaussichten wie folgt:

„Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir auch dieses Mal vor dem Verwaltungsgericht Augsburg erfolgreich sein werden. Während nach den gesetzlichen Vorgaben eine Allgemeinverfügung nur für problematische und gefährdete Straßenabschnitte vorgesehen werden darf, hat der Landkreis Oberallgäu Abschüsse für das gesamte überörtliche Straßennetz zugelassen. Damit verstößt die Allgemeinverfügung bereits ganz offensichtlich gegen die Ausnahmevorschriften des § 45 Bundesnaturschutzgesetz und Art. 16 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie.“  

Weitergehende Informationen können der Pressemitteilung des BN entnommen werden.

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Dr. Eric Weiser-Saulin
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