Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am 14. März 2025 vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth Klage gegen die Allgemeinverfügung des Regierungsbezirks Oberfranken eingereicht, die als Grundlage für den Abschuss des streng geschützten Fischotters dient. Diese Verfügung ermöglicht die Tötung von bis zu zehn Fischottern pro Jahr in Oberfranken. Nach Auffassung der DUH verstößt die Allgemeinverfügung sowie die zugrunde liegende artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung gegen das Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht.
Da die Klage keine aufschiebende Wirkung hat, plant die DUH, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB, nach gerichtlich erhaltener Akteneinsicht ein Eilverfahren einzuleiten. Zudem bereitet die Organisation eine weitere Klage vor, um den Fischotter in ganz Bayern vor Abschussmaßnahmen zu schützen.
Seit Inkrafttreten der Regelung am 14. Februar 2025 können in Oberfranken Anträge für den Abschuss von Fischottern gestellt werden. Die DUH sieht darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Artenschutz, der durch alternative Maßnahmen vermeidbar wäre.
Weitere Informationen zur Klage finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung der DUH:
Pressemitteilung der DUH vom 17. März 2025 – „Deutsche Umwelthilfe reicht neue Klage für Fischotter-Schutz in Bayern ein“
Weiterführende Informationen zum Schutz des Fischotters:
https://www.duh.de/informieren/naturschutz/fischotterschutz/
Kontaktinformationen:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Eric Weiser-Saulin, Baumann Rechtsanwälte
0341 149697-60, weiser-saulin@baumann-rechtsanwaelte.de
DUH-Newsroom
030 2400867-20, presse@duh.de