Reduzierung des Beitrags der EU zur globalen Abholzung von Wäldern – Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und deren Auswirkungen auf betroffene Unternehmen

Die Europäische Union hat mit der Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) eine wichtige gesetzliche Initiative ergriffen, um der zunehmenden globalen Entwaldung entgegenzuwirken. Ziel dieser Verordnung ist es sicherzustellen, dass Produkte, die innerhalb der EU vertrieben werden, nicht zur Entwaldung beitragen. Im Zentrum der Regelungen stehen insbesondere Rohstoffe wie Holz, Palmöl, Rinder, Kakao, Kautschuk, Kaffee und Soja sowie daraus hergestellte Erzeugnisse.

Die Entwaldungsverordnung ist bereits seit dem 29. Juni 2023 in Kraft und ihre Bestimmungen sollten ursprünglich bereits ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Der Geltungsbeginn wurde aber Mitte Dezember 2024 durch die Gremien der EU noch einmal um 12 Monate verschoben. Nunmehr werden die Bestimmungen der Verordnung ab dem 30. Dezember 2025 verbindlich und beinhalten für betroffene Unternehmen erhebliche Pflichten, insbesondere Sorgfaltspflichten für die in der Verordnung eingeschlossenen Rohstoffe und Produkte, die nachfolgend näher dargestellt werden

Zentrale Fristen und Vorgaben:

– Erweiterung der Schutzliste und neue Datenerfassung zum 30. Juni 2025

– Inkrafttreten einer Monitoringpflicht für Händler und Erzeuger zum 30. Dezember 2025

Pflichten für Unternehmen:

Unternehmen, die relevante Rohstoffe oder Produkte innerhalb der EU erstmals in Verkehr bringen oder ausführen, müssen garantieren, dass seit dem 31. Dezember 2020 keine Entwaldung stattgefunden hat und die Produktion den Rechtsvorschriften des Herkunftslandes entspricht. Hierfür ist insbesondere eine Sorgfaltserklärung erforderlich, die elektronisch an die zuständigen Behörden übermittelt werden muss. Diese Erklärung bestätigt die Einhaltung der Vorgaben der Entwaldungsverordnung und das Bestehen eines Monitoring-Systems.

Erfasste Produkte und Erweiterungen:

Die Verordnung beinhaltet aktuell eine spezifische Produktliste (Anhang I der EUDR). Während beispielsweise Vollmilchschokolade und reines Kakaopulver bereits erfasst sind, trifft dies auf andere Produkte, wie dunkle Schoko-Kekse, derzeit noch nicht zu. Kautschukprodukte wie Reifen oder Schläuche fallen unter diese Regelung. Endprodukte, die Reifen aus Kautschuk beinhalten, wie ein Fahrrad oder ein Auto sind aktuell nicht berücksichtigt. Die Produktliste wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls erweitert, das nächste Mal zum 30. Juni 2025.

Nachweispflichten und Monitoring:

Die Unternehmen müssen in einem dreistufigen Due-Diligence-Prozess Informationen sammeln, eine Risikobewertung vornehmen und erforderlichenfalls Maßnahmen zur Risikominimierung durchführen. Erforderlich sind etwa die genaue Dokumentation der Herkunft der Rohstoffe und die Prüfung mittels Geolokalisierung und Satellitenbildern, um etwaige Entwaldungen festzustellen. Unternehmen, die nicht als KMU eingestuft werden, sind zudem verpflichtet, eine Compliance-Struktur aufzubauen und einen Compliance-Beauftragten zu bestellen.

Sanktionen bei Verstößen:

Die Verordnung selbst legt keine konkreten Sanktionen fest, gibt aber den Mitgliedsstaaten klare Vorgaben. Geldbußen müssen mindestens 4 % des Jahresumsatzes betragen. Daneben droht der Einzug betroffener Waren und der daraus erzielten Einnahmen. Besonders schwer wiegt zudem, dass nicht-konforme relevante Rohstoffe und Erzeugnisse in der EU weder verkehrsfähig sind noch aus der EU ausgeführt werden können.

Folgen für die Wirtschaft:

Die Einführung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bringt erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen, aber auch Chancen für Unternehmen mit sich. Vor allem Unternehmen, die Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte erstmalig innerhalb der EU in Verkehr bringen oder exportieren, müssen mit einem gesteigerten administrativen Aufwand und zusätzlichen Kosten rechnen. Die Pflicht zur Implementierung umfassender Compliance- und Monitoring-Systeme, einschließlich der Nutzung satellitengestützter Geolokalisierung zur Herkunftsnachverfolgung, stellt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor große Herausforderungen.

Betriebswirtschaftlich bedeutet dies erhebliche Investitionen in digitale Infrastruktur und Mitarbeiterschulungen, um den Anforderungen der EUDR gerecht zu werden. Eine juristische Beratung wird für Unternehmen immer wichtiger, um hohe finanzielle Sanktionen und Reputationsverluste zu vermeiden.

Zudem könnte es mittel- bis langfristig zu Preissteigerungen kommen, da die Einhaltung der Verordnung zusätzliche Kosten verursacht, welche potenziell auf den Endverbraucher umgelegt werden könnten. Für Konsumenten könnte dies bedeuten, dass bestimmte Produkte – wie Kaffee, Schokolade oder Palmölprodukte – teurer werden, gleichzeitig aber auch transparenter und nachhaltiger produziert werden.

Insgesamt hat die EUDR das Potenzial, zu einem Treiber für die nachhaltige Transformation der Wirtschaft zu werden. Unternehmen, die sich frühzeitig auf diese regulatorischen Änderungen einstellen, könnten erhebliche Wettbewerbsvorteile erzielen.

Fazit:

Mit der neuen EU-EntwaldungsVO kann ein Beitrag zum Aufhalten der globalen (derzeit sogar zunehmenden) Abholzung von Wäldern und Waldflächen geleistet werden. Ein wichtiger Schritt zu mehr Klima- und Biodiversitätsschutz.

Die Regeln werden indes nur wirken, wenn die Unternehmen die entsprechenden Vorschriften ernst nehmen und ambitioniert umsetzen. Der hiermit verbundene Aufwand ist sicher erheblich, sollte aber gerade wegen der absehbar auch drohenden Sanktionen bei Verstößen in Kauf genommen werden.

Leipzig, den 15.03.2025

RAin Dr. iur. Franziska Heß

Fachanwältin für Verwaltungsrecht