In der vergangenen Woche haben gleich mehrere Gerichte den Schutz des Wolfes gestärkt. Hieran hat auch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte mit zwei Verfahren einen erheblichen Anteil, indem sowohl ein Eilverfahren und eine Klage mit Erfolg verzeichnet werden konnten.
- Klage erfolgreich: VGH München erklärt Bayerische Wolfsverordnung für unwirksam
Der Bund Naturschutz Bayern (BN) hat vor Gericht einen wichtigen Erfolg für den streng geschützten Wolf in Bayern errungen: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat die von der bayerischen Regierung erlassene Ausnahmeverordnung für rechtswidrig erklärt, die den Abschuss von Wölfen in Bayern erleichtern sollte. Der Umweltverband hat gegen die Bayerische Wolfsverordnung Klage erhoben, weil die Regelungen aus seiner Sicht gegen nationales und europäisches Artenschutzrecht verstoßen haben und eine Beteiligung der Umweltverbände vor Verordnungserlass rechtswidrig unterlassen wurde.
„Für uns war von Anfang an klar, dass Teile der Wolfsverordnung inhaltlich nicht haltbar sind. Dass sie jetzt voraussichtlich über einen Formfehler zu Fall kommt, spielt im Grunde keine große Rolle. Die Hauptsache ist, dass wir jetzt zu einem faktenbasierten und rechtskonformen Wolfsmanagement in Bayern zurückkehren können. Das ist auch eine gute Nachricht für die Weidetierhalter“, erklärt der BN-Vorsitzende Richard Mergner.
Die verfahrensführende Rechtsanwältin Lisa Marie Hörtzsch, Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB, ergänzt: „Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung sehr deutlich gemacht, dass auf die Beteiligung der Umweltverbände bei Erlass einer solchen Verordnung nur in absoluten Ausnahmefällen verzichtet werden kann. Denn die Beteiligung soll gerade sicherstellen, dass die anerkannten Vereinigungen ihre Sachkunde vor dem Erlass einbringen können.“
Die stellvertretende BN-Vorsitzende und Vorsitzende der Kreisgruppe Traunstein, Beate Rutkowski, erklärt abschließend: „Seit Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2023 ist nicht ein einziger Wolf in Bayern geschossen worden. Das zeigt, dass die mit heißer Nadel gestrickte Verordnung nicht nur rechtswidrig, sondern auch völlig überflüssig war. Ich fordere die Staatsregierung nun auf, zusammen mit den Umweltverbänden und den Weidetierhaltern tragfähige Lösungen für das Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf in Bayern zu erarbeiten. Dazu gehört beispielsweise, die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen auszuweiten.“
- Eilverfahren erfolgreich: OVG Lüneburg bestätigt Rechtswidrigkeit der Abschussgenehmigung für einen Wolf im Landkreis Aurich
Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Oldenburg auf Antrag der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte im Auftrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. die Abschussgenehmigung des Landkreises Aurich für einen Wolf im Eilverfahren ausgesetzt hatte, bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg mit Beschluss vom 19.07.2024 4 (Az. ME 126/24) die erstinstanzliche Entscheidung und wies die Beschwerde des Landkreises zurück. Das OVG sah insbesondere Mängel des Genehmigungsbescheides bei der Alternativenprüfung und betrachtete diese angesichts der strengen gesetzlichen Anforderungen an eine Ausnahmegenehmigung als unzureichend.
„Wir freuen uns, dass das OVG Lüneburg unserer Argumentation gefolgt ist und die behördlichen Anforderungen an eine Alternativenprüfung nochmals ausführlich dargelegt hat“,
erläuterte Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin, der gemeinsam mit Rechtsanwältin Lisa Marie Hörtzsch das Eilverfahren in beiden Instanzen begleitet hat.
Das OVG Lüneburg hatte sich in seinem Beschluss nicht nur mit der Entscheidung der Vorinstanz zu befassen, sondern auch mit dem neuesten Urteil des EuGH vom 11.07.2024, C-601/22, in dem dieser den strengen Schutz des Wolfes erst jüngst bestätigt und die Anforderungen an einen Abschuss konkretisiert hat.
Leipzig, den 23.07.2024
gez. RAin Lisa Marie Hörtzsch
Würzburg, den 23.07.2024
gez. RA Dr. Eric Weiser-Saulin
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