Die LEAG hat am 18.12.2023 mitgeteilt ihr Vorhaben für eine Müllverbrennungsanlage am Standort in Jänschwalde aufzugeben und ihren Fokus auf innovative grüne Energietechnologien zu richten. Erst im September dieses Jahres hatte die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB eine umfassende Klagebegründung gegen die vom LfU Brandenburg erteilte 1. Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für das Vorhaben eingereicht.
„Wir begrüßen den Schritt der LEAG das Vorhaben unter anderem aus ökologischen Gründen aufzugeben“,
sagt Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß und bewertet diesen Schritt wie folgt:
„Gerade angesichts des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts und des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 nach § 3 Abs. 2 Klimaschutzgesetz (KSG) ist die Errichtung einer CO2-emittierenden Müllverbrennungsanlage im Jahr 2023 nicht mehr zukunftsfähig.“
So die Fachanwältin für Verwaltungsrecht der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte, die das Verfahren gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin begleitet hat. Dieser ergänzt:
„Wir haben bereits im Gerichtsverfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg aufgezeigt, dass die Emissionen der Anlage im Genehmigungsverfahren fehlerhaft nicht berücksichtigt wurden. Sowohl die Vorlage der Klagebegründung als auch das erhebliche Engagement der Betroffenen und des BUND Landesverband Brandenburg mit seiner Kreisgruppe vor Ort, sowie unserem Partner ClientEarth haben den Druck auf die LEAG nunmehr so erhöht, dass diese die Anlage aufgegeben hat.“
Es bleibt nun abzuwarten ob die LEAG die erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung an das LfU Brandenburg zurückgibt. Andernfalls wird das gerichtliche Verfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg fortgesetzt.
gez. Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß/ Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Dr. Eric Weiser-Saulin/Rechtsanwalt
Kontakt für Rückfragen
Dr. Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, E-Mail: hess@baumann-rechtsanwaelte.de
Dr. Eric Weiser-Saulin, E-Mail: weiser-saulin@baumann-rechtsanwaelte.de