Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB hat im Auftrag des BUND Brandenburg Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes für Bauen und Verkehr für die „Verlegung und 2-/4-streifiger Ausbau der Bundesstraße 96 mit Ortsumgehung Teschendorf/Löwenberg“ eingereicht und begründet.
Die Klage richtet sich nicht gegen einen Ausbau an sich oder die vorgesehenen Ortsumgehungen, sondern gegen den aus Sicht des BUND Brandenburg überdimensionierten 4-streifigen Ausbau. Die nun beim Bundesverwaltungsgericht ein-gereichte umfangreiche Klagebegründung legt dar, dass ein Ausbau mit diesem Umfang den gesetzlichen Anforderungen an einen formell und materiell rechtmäßigen Planfeststellungsbeschluss nicht entspricht.
Die Planfeststellungsbehörde konnte keine tragfähigen Gründe für den 4-streifigen Ausbau der B96 von Oranienburg bis nach Neubrandenburg vorlegen. Insbesondere wurde die Straße fehlerhaft als Straße mit Fernverkehrsfunktion eingeordnet, obwohl diese Funktion seit 2005 von der Autobahn A20 abgedeckt wird. Zudem bestehen Zweifel, ob die zugrunde gelegte Verkehrsprognose fachgerecht und entsprechend dem neusten Stand der Technik erstellt wurde.
„Das Vorhaben die B96 auf insgesamt vier Spuren auszubauen, ist deutlich überdimensioniert und nicht durch den Verkehrsbedarf zu rechtfertigen“, so Bernhard Hoffmann von der Initiative „B96-Ausbau so nicht!“. Auf dem jetzt planfestgestellten Abschnitt wurde nicht mal eine regelmäßige öffentliche Verkehrszählung vorgenommen. Auf anderen Abschnitten der Bundesstraße zeigt sich eine Verkehrszunahme in den letzten 11 Jahren von lediglich 4,6 bis 4,9 %. „Damit ist ein vier-spuriger Ausbau nicht zu rechtfertigen. Eine zweispurige Straße mit gelegentlichen Überholstreifen würde völlig ausreichen“, so Bernhard Hoffmann weiter.
Hinzu kommen erhebliche naturschutzrechtliche Bedenken, denen die Behörde keine geeigneten Schutzmaßnahmen entgegenbringt. Durch den geplanten Straßenausbau werden das Vogelschutzgebiet „Obere Havelniederung“ und das FFH-Gebiet „Moncapricesee“ betroffen sowie Moorgebiete versiegelt und Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie missachtet. Zudem stützt die Behörde ihre Betrachtung der Klimawirkungen auf eine ungeeignete Tatsachengrundlage und kann damit den geltenden klimaschutzrechtlichen Vorgaben nicht gerecht werden.
„Auch für die heimische Natur wäre der geplante Ausbau katastrophal“, so Thomas Volpers, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Brandenburg. Insbesondere das Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet) „Obere Havelniederung“ und das FFH-Gebiet „Moncapricesee“ werden stark beeinträchtigt. „Weder die Schutzbelange für den Wasserhaushalt noch für den Klimaschutz sind in zu-reichendem Maße berücksichtigt worden“, so Thomas Volpers weiter.
Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung hat der BUND Brandenburg alle seine Einwendungen dem Landesamt für Bauen und Verkehr vorgetragen. „Leider führten diese nicht zu einem Verzicht auf den vierspurigen Ausbau. So blieb dem BUND Brandenburg nur noch der Klageweg“, so Franziska Heß, prozessbevollmächtigte Rechtsanwältin der Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte PartG mbB, die den BUND Brandenburg beim Verfahren vor dem BVerwG vertritt.
Weiterführende Informationen finden Sie über den BUND Brandenburg e.V. und die Initiative „B96 – Ausbau so nicht!“.
Leipzig, 20.09.2023
gez. RAin Dr. Franziska Heß
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
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