Der von der Gemeinde Schönau am Königssee im April 2021 erlassene Bebauungsplans zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 „Seestraße“ wurde von den Umweltverbänden Bund Naturschutz in Bayern e.V. und Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg, Leipzig, Hannover), mit einem Normenkontrollantrag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof angegriffen.

Mit dem Bebauungsplan hat die Gemeinde Schönau am Königssee die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines großen Hotelprojekts am Königssee geschaffen. Geplant ist die Errichtung mehrerer Hotelgebäude mit einer Gesamtbettenzahl in Höhe von 660. Das neu zu errichtende Stammhaus soll eine Höhe von über 20 m und eine Länge von ca. 100 m haben. Aufgrund der im Gebiet bekanntermaßen bestehenden Hochwassergefahr soll der Pletzgraben ausgebaut und weiter verrohrt werden. Die mit diesem Ausbau verbundenen Fragestellungen wurden aber nicht im Bauleitplanverfahren geklärt, sondern auf ein separates Planfeststellungsverfahren verlagert.

Die von den Umweltverbänden eingereichte Antragsbegründung in dem anhängigen Normenkontrollverfahren umfasst insgesamt 129 Seiten. Aus rechtlicher Sicht enthält der Bebauungsplan viele Mängel, die sich auf dessen Wirksamkeit durchschlagen dürften.
Vor allem kritisieren die Umweltverbände, dass die Hochwasserproblematik im Rahmen des Bebauungsplans nicht gelöst wird. Vielmehr wird diese Problematik auf ein Planfeststellungsverfahren verlagert, dessen Ende noch nicht in Sicht ist. Es wird nicht sichergestellt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans letztlich mit der Fachplanung zum Ausbau des Pletzgrabens übereinstimmen.

Weiterer Kritikpunkt ist, dass sich die geplanten Hotelgebäude, insbesondere das Stammhaus mit einer Traufhöhe von 19,90 m und damit einer Gesamthöhe von über 20 m und einer Länge von ca. 100 m, in welchem 135 Zimmer und 270 Betten untergebracht werden sollen, nicht in die Umgebung einfügen. Von dem geplanten Gebäude würde das inmitten befindliche Naturdenkmal „Löwenstein“, welches eine Höhe von 15,90 m hat, um mehr als 5 m überragt werden. Das bestehende Erscheinungsbild des betroffenen Ortsteils mit seinem denkmalgeschützten Ensemble an der Seelände ist geprägt durch eine kleinteilige Bebauung im traditionellen Stil. Das geplante Vorhaben wird diese bauliche Struktur durchbrechen und erheblich verändern. Das traditionelle Ortsbild wird sich durch die geplante Bebauung hin entwickeln zu einer massiven Bebauung mit überdimensionierten Baukörpern, die die schützenswerte Blickbeziehung vom Königssee dauerhaft beeinträchtigen werden. Zwar begrüßen die Umweltverbände grundsätzlich, dass das Gelände mit den brachgefallenen Gebäuden einer neuen Nutzung zugeführt werden soll, lehnen es aber ab, dass hierdurch für das Orts- und Landschaftsbild neue Maßstäbe gesetzt werden, die von der Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft im Umfeld des einzigen Alpennationalparks in Deutschland erheblich ablenken und diese verschandeln.

Nicht zuletzt wurde auch die Verletzung von Denkmalschutzbelangen in der Antragsbegründung kritisiert. So wurden die Einwände des Landesamtes für Denkmalpflege im Hinblick auf die Beeinträchtigung des alten Bahnhofsgebäudes nicht hinreichend berücksichtigt. Der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags wird diese Angelegenheit in Kürze bei einem Ortstermin begutachten.

„Es bleibt nun abzuwarten, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die gegen den Bebauungsplan vorgebrachten Bedenken beurteilt. Wir hoffen aber, dass das Gericht der geplanten überdimensionierten Bebauung inmitten einer kleinteiligen und traditionellen Ortsstruktur eine Abkehr erteilt wird“, so RAin Anja Schilling, Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

Würzburg, den 15. Dezember 2021

gez.: RAin Anja Schilling
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

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