Im Verfahren des NABU Sachsen, vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB, gegen das Landratsamt Meißen über die Verlegung eines Breitbandkabels und den anschließenden Ausbau eines Waldweges im FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ konnte sich der NABU vor Gericht durchsetzen.

Das Verwaltungsgericht Dresden gab mit Urteil vom 24. November 2025 (Az. 3 K 553/21) bekannt, dass die Verlegung sowie der damit verbundene Ausbau eines Waldweges im FFH-Gebiet ohne die erforderliche FFH-Verträglichkeitsvorprüfung rechtswidrig war.

Das Landratsamt hatte im Jahr 2018 eine Breitbandkabelverlegung quer durch ein europarechtlich geschütztes FFH-Gebiet genehmigt. Im Anschluss der Verlegearbeiten wurde der Waldweg ausgebaut, ohne dass der Landkreis hierfür eine Genehmigungsentscheidung für erforderlich hielt. Nachdem eine gütliche Einigung an dem fehlenden Willen des Landratsamtes gescheitert ist, hat nunmehr das Verwaltungsgericht Dresden entschieden, dass sowohl die Breitbandkabelverlegung als auch der anschließende Wegeausbau rechtswidrig waren.

Nachdem nun mehr als vier Jahre andauernden gerichtlichen Verfahren steht das rechtswidrige Handeln des Landratsamtes nun fest. Dazu Dr. Maria Vlaic, Landesvorsitzende des NABU Sachsen:

„Es ist bedauerlich, dass der Landkreis einen gerichtlichen Vergleich abgelehnt hat und die für das gerichtliche Verfahren anfallenden Kosten nicht für Renaturierungsprojekte oder den praktischen Artenschutz verwendet wurden. Gleichwohl zeigt das Urteil, wie wichtig die gerichtliche Überprüfung des Verwaltungshandelns durch den NABU Sachsen ist.“

Das Verfahren wird vertreten durch Rechtsanwältin Frau Dr. iur. Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht). Zum nun durch das Urteil verzeichneten Erfolg teilt RAin Dr. iur. Heß mit:

„Die Besonderheit des Verfahrens bestand darin, dass wir dem Landkreis Meißen verschiedene Wege für Kompensationsmaßnahmen des rechtswidrigen Eingriffs im Rahmen einer gütlichen Einigung aufgezeigt haben. Der Landkreis zog jedoch eine Verurteilung vor.“

 

Leipzig, den 26.01.2026

RAin Dr. iur. Franziska Heß
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

 

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