Am 12. Januar 2026 hat die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte für den BUND Sachsen-Anhalt einen Eilrechtsschutzantrag zur Deponie Brüchau eingereicht.
Ziel des Antrags ist die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der bereits anhängigen Klage gegen den Zulassungsbescheid des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 14. August 2025. Damit soll verhindert werden, dass quecksilberhaltige Abfälle vor Ort einbetoniert und dauerhaft am Standort belassen werden. Zugleich soll erreicht werden, dass wieder die frühere Rechtslage gilt, die eine vollständige Beräumung der Deponie mit fachgerechter Entsorgung der Giftabfälle vorsieht.
Hintergrund ist, dass die zuständige Behörde bereits im Jahr 2020 die Beräumung der Deponie verlangt hatte. Ein entsprechender Abschlussbetriebsplan wurde Anfang 2023 genehmigt. Im Jahr 2024 stellte die Betreiberin allerdings einen neuen Betriebsplanantrag, der statt der Entsorgung eine Einkapselung der Quecksilberabfälle am Standort vorsieht. Gegen die hierfür erteilte Zulassung hatte der BUND Sachsen-Anhalt Klage erhoben. Da der Bescheid für sofort vollziehbar erklärt wurde, soll der nun gestellte Eilantrag verhindern, dass vor einer gerichtlichen Entscheidung irreversible Tatsachen geschaffen werden.
Das Verfahren wird durch Rechtsanwalt Alexander Ionis und Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß (Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartGmbB, Leipzig) betreut.
Lesen Sie hierzu die vollständige Pressemitteilung des BUND Sachsen-Anhalt vom 12. Januar 2026 – „Giftmüllgrube Brüchau – BUND stellt Eilrechtsschutzantrag“ (PDF-Datei)
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