Das Fachprogramm des 36. Deutschen Naturschutztages widmet sich seinem diesjährigen Motto „NATURSCHUTZ JETZT! Natur. Landnutzung. Klima.“. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB bringt sich gleich mit zwei von ihr geführten wegweisenden Verfahren und deren konkreten Nutzen für die Transformation der Landwirtschaft und den Naturschutz ein.

Am Donnerstag, 30.06.2022, stellt Dr. Franziska Heß im Forum VIII „Naturschutzrecht und Verwaltung“ im Rahmen von Modul 2 von 14:00 bis 17:00 Uhr „Vollzug im Fokus“ unter dem Titel „Schutzgebietsausweisungen und Anwendung der Strategischen Umweltprüfung (SUP)“ das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 22.02.2022 über die Pflicht zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung bei der Ausweisung oder Änderung von Landschaftsschutzgebieten vor. Der Vortrag beleuchtet Fragen der Anwendbarkeit der SUP-Richtlinie, des Mehrwertes einer Pflicht zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung bei Schutzgebietsausweisungen und -änderungen aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Auswirkungen des EuGH-Urteils auf die Planungspraxis.

Am Freitag, 01.07.2022, im Forum II „Landnutzung und Biodiversität“ im Rahmen von Modul 4 „Zukunftskommission Landwirtschaft: Durchbruch für den Naturschutz?“ ebenfalls von 14:00 bis 17:00 Uhr rückt Dr. Franziska Heß zukünftige Generationen in den Fokus. „Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) im Lichte des Art. 20a GG“ stellt die Vision der ZKL, die auf einem gemeinsamen Zukunftsbild der Landjugend und der BUNDjugend basiert, als ersten Schritt auf dem Weg zu einem Gesellschaftsvertrag, der die Transformation des Landwirtschafts- und Ernährungssystems als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angeht, vor. In den Bereichen Biodiversität und Klimaschutz wird diskutiert, ob der Abschlussbericht der ZKL mit Blick auf Zwischenschritte und konkrete Maßnahmen hinreichend ist. Weiterhin wird Dr. Franziska Heß beleuchten, ob und wie für die Fragen der Biodiversität Artikel 20a GG im Lichte des von ihr erstrittenen Klimaschutz-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes fruchtbar gemacht werden kann.

 

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