Verwaltungsgericht hält Bürgerbegehren
für rechtswidrig.

Im Klageverfahren der Vertreter des Bürgerbegehrens in der Gemeinde Ebelsbach „vernünftige Erschließung des Baugebietes Am Herrenwald“ hat das Verwaltungsgericht Würzburg in der mündlichen Verhandlung das Bürgerbegehren als rechtswidrig beurteilt.

Das Bürgerbegehren mit der Fragestellung

„Sind Sie dafür, dass die derzeitig geplante Straßenführung zum Baugebiet „Am Herrenwald“ nicht realisiert und stattdessen eine alternative Planung erarbeitet wird?“

wurde von den Vertretern mit der erforderlichen Anzahl der Unterschriften am 06.02.2020 bei der Gemeinde Ebelsbach eingereicht. Mit Bescheid der Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach vom 05.03.2020 wurde das Bürgerbegehren als unzulässig zurückgewiesen. Hiergegen haben die Vertreter des Bürgerbegehrens Klage vor dem Verwaltungsgericht Würzburg erhoben.

In der mündlichen Verhandlung am 17.03.2021 hat die Kammer des Verwaltungsgerichts klar zum Ausdruck gebracht, dass sie das eingereichte Bürgerbegehren für rechtswidrig hält. Mit der auf den Prüfstand gestellten Straßenführung soll ein Wohnbaugebiet in Ebelsbach erschlossen werden. Im Bebauungsplanverfahren wurden die Alternativen von der Gemeinde umfassend geprüft. Letztlich blieben als sinnvolle und wirtschaftliche Alternative lediglich zwei Anbindungen des Baugebietes an die bestehenden Ortsstraßen Haselnussstraße und Schwarzdornstraße übrig. Da mit dem Bürgerbegehren aber auf einen Ausschluss dieser Anbindung abgezielt wurde, wird – nach Auffassung des Gerichts – unzulässig in den Abwägungsprozess des Bebauungsplanverfahrens eingegriffen. 

Auch die Begründung des Bürgerbegehrens entspricht nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht den gesetzlichen Anforderungen. Insbesondere wurde in der Begründung suggeriert, dass die vorgesehene Anbindung im weiteren Verlauf durch die Engstelle in Gleisenau führen würde. Dies ist aber objektiv nicht richtig, da diese Engstelle keineswegs zwangsläufig passiert werden muss.

Aufgrund der von der Kammer geäußerten Rechtsauffassung haben die Vertreter des Bürgerbegehrens ihre Klage schließlich in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen.

„Das Verwaltungsgericht hat bestätigt, dass die Gemeinde Ebelsbach das Bürgerbegehren zurecht als unzulässig zurückgewiesen hat. Ein entsprechender Bürgerentscheid hätte das „Aus“ für das Baugebiet Am Herrenwald bedeuten können, was aber so von den Bürgerinnen und Bürgern gar nicht gewollt war“, so Rechtsanwältin Anja Schilling von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB aus Würzburg, welche die Gemeinde im Klageverfahren vertreten hat.

 

Würzburg, den 18. März 2021 

gez.: RAin Anja Schilling

Fachanwältin für Verwaltungsrecht