Mit seinem Beschluss vom 08.06.2020 hat das Verwaltungsgericht München dem Antrag des Bund Naturschutz in Bayern e.V. in einem Eilverfahren stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage des Bund Naturschutz gegen die geänderte Baugenehmigung für den Umbau des Watzmannhauses angeordnet. Infolge dieser Entscheidung darf der Deutsche Alpenverein – Sektion München zunächst keine weiteren Bauarbeiten durchführen.
Die Baugenehmigung für den Umbau des Watzmannhauses wurde bereits am 16.02.2016 vom Landratsamt Berchtesgadener Land erteilt. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig/ Hannover) hat für den Bund Naturschutz in Bayern e.V. gegen diese Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht München Klage erhoben und in einem Eilverfahren im Jahr 2018 einen Baustopp erwirkt. Daraufhin hat der Deutsche Alpenverein – Sektion München seine Baupläne geändert und den Anbau am Watzmannhaus (sog. Salettl) verkleinert. Das Landratsamt hat mit Bescheid vom 26.11.2019 hierfür eine Nachtragsbaugenehmigung erteilt. Hiergegen hat die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte erneut für den Bund Naturschutz in Bayern e.V. Klage und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht München eingereicht.
Im Wesentlichen wurden Klage und Eilantrag damit begründet, dass mit der erteilten Baugenehmigung erneut gegen die Bestimmungen der Alpen- und Nationalparkverordnung Berchtesgaden verstoßen wird. Das Watzmannhaus befindet sich in der absolut geschützten Kernzone des Nationalparks und außerdem in einem FFH- und Vogelschutzgebiet. Bauliche Maßnahmen, mit der die Kapazität von Schutzhütten erweitert werden soll, sind untersagt. Unter Verstoß hiergegen beabsichtigt der DAV – Sektion München mit den Baumaßnahmen aber eine Erhöhung der Anzahl der Sitzplätze in dem Gastraum. Die Kapazitätserweiterung wurde mit der Nachtragsbaugenehmigung zwar verringert. Dennoch sehen die neuen Pläne eine Vergrößerung der Gastraumfläche um ca. 27 m² vor. Hiermit soll nach Angaben des DAV auch eine Erhöhung der Übernachtungszahlen einhergehen.
Das Verwaltungsgericht München hat nun mit Beschluss vom 08.06.2020 dem Eilantrag des Bund Naturschutz in Bayern e.V. stattgegeben und den Baustopp angeordnet. Nach der vorläufigen Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts liegen die Voraussetzungen für die im Nationalpark erforderliche Befreiung von den Verboten in der Nationalparkverordnung für Bauvorhaben nicht vor. Ein öffentliches Interesse an der Erweiterung sei nicht gegeben, zumal laut dem Nationalparkplan derartige Kapazitätserweiterungen untersagt sind.
„Mit der Entscheidung vom 08.06.2020 hat das Verwaltungsgericht erneut verhindert, dass durch die geplanten Baumaßnahmen in die Kernzone des geschützten Nationalparks eingegriffen wird. Zum Schutz dieses Gebiets ist es von großer Bedeutung, dass die Vorschriften in der Nationalparkverordnung durchgesetzt werden. Hierzu hat das Verwaltungsgericht mit seiner Entscheidung einen wichtigen Beitrag geleistet“, so RAin Anja Schilling/Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Partnerin der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB.
Würzburg, den 9. Juni 2020
gez.: RAin Anja Schilling
Fachanwältin für Verwaltungsrecht