Mit heute den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss vom 09.06.2020 hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG Bautzen) der Beschwerde der Grünen Liga Sachsen e.V. im Verfahren gegen die Stadt Leipzig wegen deren Forstwirtschaftsplanung stattgegeben. Infolge dieser Entscheidung darf die Stadt innerhalb des weiträumig geschützten Leipziger Auwaldes von einigen Maßnahmen der Verkehrssicherung abgesehen keine Fällungen mehr durchführen, bevor sie nicht eine Verträglichkeitsuntersuchung nach Maßgabe der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) durchführt.

Die Grüne Liga richtete sich mit ihrer Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzigs (VG Leipzig, Beschluss v. 9.10.2019, Az.: 1 L 1315/18). Das VG Leipzig hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass der streitige Forstwirtschaftsplan 2018 keiner Verträglichkeitsuntersuchung bedarf, obwohl eine massive Entnahme von Holz in nach dem Europarecht streng geschützten Gebieten des Leipziger Auwaldes erfolgen sollte.

Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig/Hannover/Mainz) hat für die Grüne Liga Sachsen e.V. gegen diesen Beschluss Beschwerde erhoben und nun beim OVG Bautzen Recht bekommen. Denn wie das Gericht betont, darf die forstwirtschaftliche Planung nicht durchgeführt werden, solange nicht im Wege einer Verträglichkeitsprüfung geklärt wird, ob die Baumfällungen auf geschützte Arten und Lebensräume erhebliche Auswirkungen haben. Damit steht auch fest, dass die Stadt diese Verträglichkeitsuntersuchung nicht einfach mit dem Argument umgehen kann, dass diese Baumfällungen dem Erhalt des Leipziger Auwaldes dienen.

„Baumfällung werden keinen Auwald erhalten und sind hierfür nicht notwendig. Dass die langjährigen massiven Eingriffe nun auch gerichtlich gestoppt wurden, sollte nun endlich auch in Leipzig zu einem Umdenken führen“,

sagt Tobias Mehnert, Vorsitzender der Grünen Liga Sachsen e.V.

Zuvor hatte die Stadt Leipzig die umstrittenen forstwirtschaftlichen Eingriffe bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung ausgesetzt. Das Gericht hielt die Begründung der Stadt Leipzig für das Unterlassen der gebotenen Verträglichkeitsprüfung, nämlich dass die massiven forstwirtschaftlichen Eingriffe der Verwaltung und Erhaltung des Gebiets dienen würden und daher von der Pflicht zur Durchführung einer habitatschutzrechtlichen Verträglichkeitsprüfung befreit wären, für weitgehend nicht überzeugend. Die Grüne Liga hatte dagegengehalten, die Stadt würde ihre forstwirtschaftlichen Maßnahmen ohne geeignete Datengrundlage durchführen und es fehle an der erforderlichen Gewissheit, dass erhebliche Auswirkungen auf Arten und Lebensräume nicht eintreten.

„Dass erst das OVG entscheiden musste, ist erstaunlich, denn bereits im Jahr 2018 hat der EuGH in einem ganz ähnlichen Fall entschieden, dass Forstwirtschaft in europäischen Naturschutzgebieten nicht ohne Verträglichkeitsprüfung erfolgen darf. Aber weder die Stadt Leipzig noch das VG Leipzig wollten anerkennen, dass Forstwirtschaft geeignet sein kann, die Erhaltungsziele von Natura-2000-Gebieten erheblich zu beeinträchtigen. Deshalb freuen wir uns sehr, dass das OVG Bautzen nun Klarheit geschaffen hat und unseren wesentlichen Argumenten gefolgt ist. Die Entscheidung hat bundesweite Signalwirkung, denn nun ist eindeutig, dass auch in Deutschland forstliche Eingriffe in Schutzgebiete einer Verträglichkeitsprüfung bedürfen, die auf einer aktuellen Tatsachengrundlage beruhen muss und alle potentiell negativen Auswirkungen, welche die Forstwirtschaft verursachen kann, entsprechend prüfen muss. Die Bedeutung der heutigen Entscheidung ist deshalb kaum zu überschätzen.“

kommentiert RAin Dr. Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Partnerin der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, die Entscheidung.

Leipzig, den 16. Juni 2020

 

gez.: RAin Dr. Franziska Heß

Fachanwältin für Verwaltungsrecht