Nicht nur die erheblichen Verzögerungen um die Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER), sondern auch die langwierige Umsetzung des damit verbundenen Schallschutzprogramms erfahren inzwischen die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit.

Für viele Anwohner des zukünftigen Hauptstadtflughafens wird dessen Inbetriebnahme mit einer massiven Erhöhung der Fluglärmbelastung verbunden sein. Auch wenn diese Problematik beim Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für den BER Berücksichtigung gefunden hat und dieser weitreichende Schallschutzansprüche für die Anwohner vorsieht, erweist sich die Geltendmachung dieser Ansprüche für viele Anwohner im konkreten Fall als äußerst kompliziert und langwierig. Diese Problematik wird umso dringender, als mit der Inbetriebnahme auch die Verjährungsfrist für die Geltendmachung der Ansprüche in Lauf gesetzt wird.

Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB begleitet die Umsetzung des Schallschutzprogramms von Anfang an. Unser Engagement gilt dabei der Vertretung von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der FBB GmbH. So haben wir unter anderem mehrere erfolgreiche Klageverfahren geführt, die zum Teil weitreichende Auswirkungen für das gesamte Schallschutzprogramm zur Folge hatten (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.04.2013, OVG 11 A 14.13 zum Schallschutzziel im Tagschutzgebiet; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 03.07.2018, OVG 6 A 1.17, OVG 6 A 3.17 und OVG 6 A 13.17).

Um die Interessen unserer Mandanten effektiv durchzusetzen, greifen wir neben unseren rechtlichen Kenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung mit allen im Bereich des Schallschutzes stellenden Fragen auf das technische Fachwissen verschiedener Experten und Fachleute aus dem Umfeld des Flughafens zurück.

Haben Sie Fragen zum Schallschutzprogramm BER oder zu Ihren Rechten? Benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche? Sprechen Sie uns an, wir freuen uns darauf, uns für Sie einzusetzen!