Im Frühjahr 2019 ließ der Landkreis Meißen bei Großenhain ein Breitbandkabel verlegen und den bestehenden Waldweg straßenähnlich ausbauen. Dabei wurden standortfremde Materialien 30 bis 40 Zentimeter hoch aufgeschüttet und mit einer Schottertragschicht aus Grauwacke sowie einer fünf bis zehn Zentimeter hohen Porphyrsplittschicht verdichtet. Dadurch entstand ein Damm, der die natürliche und notwendige temporäre Überflutung der Aue verhindert. Notwendige vorherige naturschutzrechtliche Prüfverfahren wurden nicht durchgeführt, wodurch bestehende Rechtsverordnungen der Schutzgebiete missachtet wurden. Widersprüche des NABU gegen diese Maßnahmen wurden nicht berücksichtigt. Daher entschied sich der NABU Sachsen im März 2021 dazu, Klage gegen das Landratsamt Meißen beim Verwaltungsgericht Dresden einzureichen.
Am 13. Juni 2024 fand ein Verhandlungstermin statt, bei dem der NABU Sachsen durch RAin Dr. iur. Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) vertreten wurde. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wies der NABU Sachsen noch einmal auf eklatante Fehler im Genehmigungsverfahren hin, insbesondere hinsichtlich der Betroffenheit von Schutzgebieten. Dabei wurde eindringlich die naturschutzfachliche Besonderheit des Röderauwaldes sowie die Sensibilität dieses Gebiets betont. Der Eingriff fand in einem Bereich statt, der von mehreren Schutzgebietskategorien überlagert ist, darunter das Naturschutzgebiet „Röderauwald Zabeltitz“, das Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Röderaue und Kienheide“ sowie die europarechtlich geschützten Gebiete „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ und „Unteres Rödertal“. Besonders die europarechtlichen Belange wurden von der Genehmigungsbehörde nicht korrekt gewürdigt. Das Gericht folgte weitgehend dieser Auffassung und regte zugleich an, im Sinne eines praktischen Naturschutzes eine Einigung zu finden. Der NABU Sachsen hat diesem Vorgehen zugestimmt und wird nun konkrete Vorschläge formulieren, um den erfolgten illegalen Eingriff in den Röderauwald bestmöglich auszugleichen und die Auswirkungen auf das Ökosystem zu minimieren. Dabei wird vor allem darauf geachtet, dass die betroffenen Lebensraumtypen weiterhin auentypisch geflutet werden können.
RAin Dr. Heß ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden:
„Das Gericht hat in der Verhandlung keine Zweifel daran gelassen, dass die Verlegung eines Breitbandkabels und ein Wegeausbau in einem derart sensiblen Gebiet wie dem Röderauwald nicht ohne die entsprechenden naturschutzfachlichen Verträglichkeitsprüfungen zulässig ist. Einer in Sachsen leider weit verbreiteten Praxis der ungeprüften Durchführung von Bauarbeiten in sensiblen Schutzgebieten wurde damit eine klare Absage erteilt. Nun muss es im weiteren Verfahren darum geben, die entsprechende Kompensation für die verursachten Beeinträchtigungen vorzunehmen.“
Mit freundlichen Grüßen
RAin Dr. iur. Franziska Heß
Fachanwältin für Verwaltungsrecht