Mit großer Freude durften wir im September unseren neuen Rechtsanwalt Alexander Ionis im Team begrüßen. Durch Herrn Ionis gewinnt unsere Kanzlei eine durchweg profilierte Fachkraft im Öffentlichen Recht, insbesondere mit tiefem Engagement im Umwelt- und Planungsrecht.
Herr Ionis bringt bereits umfangreiche Erfahrungen mit: Er war zuvor sieben Jahre lang als Geschäftsführer einer Stiftung in Berlin tätig, wo er seit 2017 die Entwicklung der ökologisch-sozialen Marktwirtschaft begleitete. Als Syndikusrechtsanwalt eines Verbandes vertrat er in Berlin und Brüssel seit 2019 familienbetriebliche Unternehmen bei den Beratungen zum EU Green Deal. Im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaftsstrategie der Bundesregierung wirkte er 2024 als Autor im Förderbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an einem Rechtsgutachten zum Ende der Abfalleigenschaft von Phosphorrezyklaten mit.
Über seine Tätigkeiten in unserer Kanzlei, seine Begeisterung für das Öffentliche Recht und die künftige Spezialisierung, haben wir mit Herrn Rechtsanwalt Ionis gesprochen:
1) Was hat Sie bewogen, sich für unsere Kanzlei zu entscheiden?
Antwort:
Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte ist mir in meiner Tätigkeit als Verbandsjurist wiederholt begegnet. Ein Schwerpunkt meiner Arbeit für familienbetriebliche Unternehmen lag in der Begleitung der land- und forstwirtschaftlichen Rechtssetzung. Da geht es ganz oft um die Regeln der Flächennutzung, also um die Balance der Nutzungsinteressen der Eigentümer:innen und der Schutzinteressen der Allgemeinheit. Großes Aufsehen in der Branche erregten der Klimabeschluss des BVerfG 2021 mit der nachfolgenden Klimaschutzgesetzgebung u.a. zu den CO2-Speicherzielen für Landwirtschaftsflächen und Wald sowie die Entscheidung des OVG Bautzen zur Forstwirtschaft in Natura 2000-Gebieten mit der erstmaligen Feststellung durch ein deutsches Gericht, dass auch Forstwirtschaft einen erheblichen Eingriff in Natura 2000-Gebiete bedeuten kann und nicht pauschal freigestellt ist. Beide Entscheidungen hatte die Kanzlei Baumann erwirkt. Die Qualität dieser Arbeit habe ich damals erkannt und sie hat mich sehr beeindruckt. Für mich war klar, dass ich bei einer Rückkehr in den Anwaltsberuf die Kanzlei gerne kennenlernen würde. 2025 war es dann soweit. Und wie es der Zufall wollte, durfte ich gleich im ersten Monat einen Kollegen für einen Vortrag (ab 08:20:00) zu der erwähnten Entscheidung des OVG Bautzen im Kontext mit dem EU Nature Restoration Law und Natura 2000 vertreten. Das war eine wunderbare Verbindung von alter und neuer Tätigkeit.
2) Was begeistert Sie an der Tätigkeit im Öffentlichen Recht und was sind die besonderen Meilensteine innerhalb Ihrer Laufbahn als Rechtsanwalt?
Antwort:
Auch wenn das Jurastudium von der Idee des Einheitsjuristen geprägt ist, verlangen die unterschiedlichen Teilrechtsgebiete in der späteren Praxis doch sehr verschiedene Persönlichkeiten und Fähigkeiten. Das Zivilrecht weist enge Beziehungen zur Wirtschaft auf. Das Strafrecht ist ein ganz eigenes Biotop des Umgangs mit Kriminalität in einer Gesellschaft. In beiden Feldern habe ich mich nicht gesehen. Mich interessieren die Grundfragen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens in Europa und in Deutschland, die Gesetzgebung, der Vollzug von Gesetzen und dessen Kontrolle durch Gerichte. Das öffentliche Recht ist heute in hohem Maße durchdrungen von Völker- und Europarecht und damit ein hochdynamisches Rechtsgebiet, dem entscheidende Bedeutung zukommt, menschliche Freiheit mit Schutzgütern wie Klima- und Biodiversitätsschutz in Beziehung zu setzen. Daran möchte ich mitwirken. Ein Meilenstein meiner persönlichen Geschichte war dabei sicher die Begleitung des EU Green Deal, den die EU-Kommission 2019 vorstellte und den sie bis 2024 in Gesetzesform goss. Für mich ist es das bedeutsamste Gesetzgebungspaket, das auf europäischer Ebene seit der Jahrhundertwende auf den Weg gebracht wurde und auch wenn heute schon wieder an der Abschwächung der Ziele gearbeitet wird, wurde damit dauerhaft eine wertvolle rechtliche Konsolidierung und Weiterentwicklung des europäischen Umweltrechts geleistet, die uns gerade heute vor Rückfällen in nationale Rückabwicklungsbestrebungen schützt.
3) Auf welche Themen werden Sie sich besonders spezialisieren, insbesondere im Umweltrecht?
Antwort:
Im zwölften Berufsjahr bringe ich natürlich schon eine gewisse Vorprägung mit. Ich habe lange im Land- und Forstwirtschaftsrecht gearbeitet, das enge Bezüge zum Klima- und Biodiversitätsschutzrecht aufweist. Zu denken ist dabei an Themen wie Produktionsbedingungen, CO2-Speicherung in Boden und Wald, Moorrenaturierung, Flächenkonflikte oder den Ausbau der erneuerbaren Energien, die oft auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen stehen. Auch gewerbliche mittelständische Unternehmen habe ich beraten. Im Vordergrund stand dabei oft das Genehmigungsmanagement, also die Genehmigungssituation rund um die Schutzgüter Boden, Wasser und Luft. Sehr ans Herz gewachsen ist mir auch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht. Dem Raubbau an Flächen und Rohstoffen steht spiegelbildlich die Vermüllung unserer Welt gegenüber. Abfallströme so zu steuern, dass Wertstoffe möglichst lange im Kreislauf gehalten werden, schont Flächen sowie Rohstofflager und sichert einem rohstoffarmen Land wie Deutschland politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit. Vertieft ausgeführt habe ich das 2024 in einem Rechtsgutachten im Förderbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung am Beispiel des Endes der Abfalleigenschaft von Phosphorrezyklaten. Erst am Ende der Kaskade steht dann die unschädliche Entsorgung nicht weiter verwertbarer Abfälle. Auf diesem Gebiet ist noch viel zu tun für eine saubere Erde und auf diese Entwicklung freue ich mich besonders.
Wir heißen Herrn Ionis nochmals herzlich willkommen im Team und blicken voller Vorfreude auf die gemeinsame Zusammenarbeit!

