Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB hat heute im Auftrag des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) erneut Klage beim Verwaltungsgericht Augsburg gegen eine Allgemeinverfügung zur Tötung von Bibern eingereicht.
Die Klage richtet sich gegen eine Allgemeinverfügung, die eine pauschale Abschussgenehmigung für Biber vorsieht. Der BN hält diese Maßnahme sowohl aus naturschutzfachlicher als auch aus rechtlicher Sicht für unzulässig.
Bereits im Dezember vergangenen Jahres erklärte unser Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin zur pauschalen Biberabschussgenehmigung im Oberallgäu: „Für streng geschützte Arten ist rechtlich vorgeschrieben, dass vor einer pauschalen Abschussgenehmigung erst alle anderen Alternativen geprüft werden müssen. Dies ist hier nicht erfolgt.“ und wies dabei darauf hin, dass die Allgemeinverfügung rechtlich nicht haltbar sei.
Der BN setzt sich weiterhin für einen sachgerechten und rechtskonformen Umgang mit Bibern ein. Die erneute Klage soll sicherstellen, dass der Schutz dieser streng geschützten Tierart nicht durch pauschale Abschussgenehmigungen ausgehebelt wird.
- Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung des BN.
- Für weiterführende Informationen zum Verfahren lesen Sie den Beitrag des Bayerischen Rundfunks hier.
Würzburg, den 12.02.2025
Gez. Dr. Eric Weiser-Saulin/Rechtsanwalt
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