Auf Antrag des BUND Landesverband Sachsen-Anhalt e.V., vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB, hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Halle (Saale) mit Beschluss vom heutigen Tage die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des BUND vom 12.12.2024 gegen den Befreiungs- und Genehmigungsbescheid des Landkreises Mansfeld-Südharz vom 09.12.2024 bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az. 4 B 308/24 HAL) wiederhergestellt.

Dieser Beschluss hat zur Folge, dass ab heute keinerlei Bohrmaßnahmen im Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet durch die Firma Knauf Deutsche Gipswerke KG mehr vorgenommen werden dürfen und der Landkreis Mansfeld-Südharz die Einhaltung dieses Verbots sicherzustellen hat.

Das Verwaltungsgericht Halle hat den Beschluss unter anderem wie folgt begründet:

„Die Zwischenverfügung ist (…) notwendig, um den Antragsteller nicht durch faktischen Vollzug rechtslos zu stellen. Der Beigeladene macht bereits von der Genehmigung und der Befreiung Gebrauch, sodass faktische irreversible Verhältnisse geschaffen werden.“

Zum Hintergrund:
Der Landkreis Mansfeld-Südharz hatte mit Bescheid vom 09.12.2024 der Firma Knauf Deutsche Gipswerke KG die Genehmigung nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung und die Befreiung von Verboten der Naturschutzgebietsverordnung erteilt, um 7 Explorationsbohrungen zur Erkundung des Gipsvorkommens im Karstgebiet durchzuführen. Im Vorfeld hatten mehrere Umweltverbände auf Gefahren für Natur und Umwelt durch die Eingriffe im Schutzgebiet hingewiesen und der BUND Landesverband Sachsen-Anhalt hat unmittelbar nach Erhalt des Befreiungs- und Genehmigungsbescheides am 12.12.2024 sowohl einen Widerspruch beim Landkreis Mansfeld-Südharz eingereicht, als auch ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Halle (Saale) angestrengt. Das Verwaltungsgericht Halle (Saale) hatte den Landkreis Mansfeld-Südharz am Freitag, den 13.12.2024, aufgefordert unverzüglich mitzuteilen, ob die streitgegenständlichen Maßnahmen einstweilen ruhen gelassen werden. Nachdem der Landkreis Mansfeld-Südharz am 16.12.2024 mitgeteilt hatte, dass die Maßnahmen nicht ruhen gelassen werden und sowohl am Freitag, den 13.12.2024, als auch am Samstag, den 14.12.2024, bereits Bohrungen an zwei Bohrpunkte (B und E) begonnen wurden, hat das Verwaltungsgericht Halle (Saale) diese nun umgehend gestoppt.

Würzburg, den 16.12.2024
Gez. Dr. Eric Weiser-Saulin/Rechtsanwalt

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