Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am 8. November 2024 einem Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung des Landratsamts Oberallgäu zum Abschuss von Bibern stattgegeben. Nach einer Beschwerde des Bundes für Naturschutz (BUND) wurde die geplante Entnahme von Bibern in bestimmten Gebieten des Oberallgäus gerichtlich gestoppt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die geplante Maßnahme nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche und dass die Notwendigkeit der Tötung von Bibern als ultima ratio nicht ausreichend belegt sei.

Unser Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin, welcher den BUND in jenem Verfahren juristisch vertritt, äußert sich verwundert über die bisherige Handhabung des Landratsamtes:

„Die vom Landratsamt übermittelte Behördenakte zeigt auf, dass weder die Deutsche Bahn noch die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden wie das Staatliche Bauamt Kempten zu irgendeinem Zeitpunkt die Allgemeinverfügung gefordert oder auch nur angeregt hätten. Eine zu verhindernde Gefahr durch den Biber, die nicht – wie in den vergangenen Jahren auch – im Wege von Einzelausnahmegenehmigungen bewältigt werden könnte, existiert nicht. Dies hat das VG Augsburg nunmehr bestätigt.“

Das nun erlassene Gerichtsurteil stärkt den Artenschutz und setzt ein Zeichen für die Bedeutung des ökologischen Gleichgewichts. Die Entscheidung weist darauf hin, dass der Biber als geschützte Art nur unter strengen Voraussetzungen entnommen werden darf und dass Alternativen zur Problemlösung geprüft werden müssen.

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Würzburg, den 11.11.2024

RA Dr. Eric Weiser-Saulin