Mit Beschluss vom 12.06.2024 (Az. W 5 S 24.502) hat das Verwaltungsgericht Würzburg den Eilantrag der Gemeinde Theres abgelehnt. Das Gericht sieht die vom Landratsamt Hassberge erteilte Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der ehemaligen Gaststätte als Unterkunft für Geflüchtete als rechtmäßig an und gab damit dem Landkreis Hassberge und dem Eigentümer Recht.

Die Gemeinde hatte sich zur Begründung ihres Eilantrages auf eine Verletzung des Abstandsflächenrechts, Bestimmungen des Brandschutzes und auf eine Verfassungswidrigkeit der baurechtlichen Bestimmungen bezogen, die es dem Landratsamt erlauben, sich zeitlich befristet über die Bauleitplanung der Gemeinde hinwegzusetzen. In seiner Eilentscheidung hat sich die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg auf insgesamt 46 Seiten ausführlich mit den Argumenten der Gemeinde auseinandergesetzt und klargestellt, dass diese nicht greifen. So liegen die Voraussetzungen für eine Abweichung von den Abstandsflächen vor, der Brandschutz ist aufgrund der Ausführung der Gebäudewand als Brandwand gegeben und die baurechtliche Vorschrift des § 246 Abs. 14 BauGB auch verfassungsgemäß und vom Landratsamt Hassberge ordnungsgemäß angewendet worden.

Insgesamt geht das Verwaltungsgericht Würzburg nach Prüfung der Sach- und Rechtslage davon aus, dass die in der Hauptsache erhobene Klage der Gemeinde keinen Erfolg haben wird. Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin, der gemeinsam mit seiner Kollegin Rechtsanwältin Simone Lesch (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) den Eigentümer im Verfahren vertreten hat, bewertet die Entscheidung auch mit Blick auf das Hauptsacheverfahren positiv und sieht jetzt die Gemeinde in der Verantwortung, die geflüchteten Menschen vor Ort in die Gemeinde zu integrieren:

„Das Verwaltungsgericht Würzburg hat sich für ein Eilverfahren sehr umfassend und intensiv mit den Argumenten der Gemeinde auseinandergesetzt. Die 5. Kammer hat sogar weitergehende Überlegungen zu Gunsten der Gemeinde angestellt, als diese im Verfahren vorgetragen hat. Insoweit freuen wir uns über diese eindeutige Entscheidung, die nicht nur für unseren Mandanten positiv ist, sondern auch den Menschen hilft, die bereits aktuell im Schafhof untergebracht sind. Wir hoffen, dass die Gemeinde die Entscheidung nun zum Anlass nimmt das rechtliche Verfahren zu beenden und die aufgenommenen Menschen vor Ort aktiv zu unterstützen, damit sie sich gut in der Gemeinde einleben können.“

Dr. Eric Weiser-Saulin/Rechtsanwalt