In mehreren Presseberichten (u.a. SZ Görlitz vom 17.01.2023 und MDR Sachsen vom 19.01.2023) wurde darüber berichtet, dass die Tötung (Entnahme) eines Wolfes bei Löbau durch den Landkreis Görlitz angeordnet worden sein soll. Es hatte zuvor mehrere Rissereignisse in einem Wildgatter in Krappe gegeben.

Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig/Hannover) vertritt den BUND Landesverband Sachsen e.V. (Bund Sachsen) in dieser Sache und hat dagegen am 13.02.2023 einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Dresden eingereicht.

Zuvor hatte der BUND Sachsen umgehend Akteneinsicht bei dem zuständigen Landkreis Görlitz beantragt. Trotz der besonderen Eilbedürftigkeit verweigert das Landratsamt bis heute die Auskunft und hat unter anderem die seit mehreren Jahrzehnten bestehende Anerkennung des BUND Sachsen als anerkannte Umweltvereinigung bestritten.

Zwischenzeitlich hat die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie mit Pressemitteilung vom 21.02.2023 bestätigt, dass die Voraussetzungen für eine Tötung des Wolfes in dieser Sache nach der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung nicht vorliegen. Die zumutbaren Schutzmaßnahmen des Gehegewilds, wie die Einhaltung einer Mindestzaunhöhe, wurden nicht durchgängig gewährleistet.

 

Dr. Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, erläutert: „Mit der Pressemitteilung des LfULG hat sich für uns bestätigt, dass der Landkreis Görlitz die Tötung eines Wolfes nicht genehmigen darf und stattdessen der Herdenschutz zu verstärken ist. Der bisherige Verfahrensablauf ist ein Beispiel negativer Behördenpraxis, denn dem BUND Sachsen wurde die Wahrnehmung seiner Rechtsposition durch den Umgang mit dem Antrag auf Akteneinsicht erheblich erschwert. Wir fordern daher von den zuständigen Behörden, Entnahmeentscheidungen von geschützten Arten zukünftig transparenter zu kommunizieren.“

 

Rechtsanwältin Lisa Hörtzsch ergänzt: „In diesem Fall sollte die Tötung eines Wolfes erstmals auf die Sächsische Wolfsmanagementverordnung gestützt werden. Es zeigt sich, dass eine Vielzahl an offener Fragen hinsichtlich der Anwendung in der Praxis existieren. Dabei bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des behördlichen Vorgehens, insbesondere im Hinblick auf das europäische Artenschutzrecht, sodass eine gerichtliche Klärung nötig ist.“

 

Kontakt bei Rückfragen:

Dr. Franziska Heß, hess@baumann-rechtsanwaelte.de

 

Leipzig, den 28.02.2023