Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines neuen Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich (BT-Drs. 20/5165) vorgelegt. Darin werden weitere Beschränkungen der Rechtsschutzmöglichkeiten, insbesondere des vorläufigen Rechtsschutzes vorgeschlagen. Damit versäumt der Gesetzgeber ein weiteres Mal die Gelegenheit, die Hauptursachen für Verzögerungen bei der Umsetzung bedeutender Infrastrukturprojekte, die vor allem im Bereich der Verwaltungsverfahren und nicht in den gerichtlichen Verfahren liegen, entschlossen anzugehen. Der Entwurf unterliegt zudem, insbesondere aufgrund des umstrittenen § 80c Abs. 2 VwGO-E, unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken.
Die öffentliche Anhörung zu dem Gesetzesentwurf findet am Montag, 23. Januar 2023, um 13:00 Uhr hybrid im Deutschen Bundestag (Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600) und online (https://www.bundestag.de/mediathek/live) statt.
Dr. Franziska Heß wird als Sachverständige auf Vorschlag der Fraktion BUNDNIS 90/DIE GRÜNEN angehört.
Die schriftliche Stellungnahme von Dr. Franziska Heß finden Sie HIER.