Die Bürgerinitiative Bergrheinfeld e.V. mit ihrem Vorsitzenden Norbert Kolb wehrt sich im Genehmigungsverfahren für die von der Tennet TSO GmbH in der Gemarkung Bergrheinfeld geplante über 500 Millionen € teure Konverterstation der Erdkabeltrasse SuedLink. Die Bürgerinitiative hält es für absolut unvertretbar, dass nunmehr zu den 170 Strommasten auch noch eine Groß-Konverterstation auf dem Gemeindegebiet errichtet werden soll. Sie hat daher die auf Infrastrukturvorhaben spezialisierte Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Würzburg-Leipzig-Hannover mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt und über diese bei der Regierung von Unterfranken detaillierte Einwendungen gegen das Vorhaben im laufenden immissionsschutzrechtlichen Verfahren heute vorgelegt.

Die Bürgerinitiative Bergrheinfeld verfolgt als Vereinszweck die Förderung und den Schutz von Natur und Landschaft vor überdimensionierten infrastrukturvorhaben und lehnt daher sowohl das Vorhaben SuedLink als auch den Bau eines Konverters für dieses Vorhaben strikt ab.

Der BI-Vorsitzende Norbert Kolb erläutert das Vorgehen gegen Konverter und SuedLink:

Die halbe Milliarde ist für aktuell dringend erforderliche Maßnahmen der erneuerbaren Energien besser angelegt. Es braucht keine Dinosaurierleitungen, wenn die Energiewende dezentral und vor Ort umgesetzt wird. Dies dient am Ende nicht nur der Versorgungssicherheit, sondern auch einer bürgerfreundlichen, umweltfreundlichen und wirtschaftlich vernünftigen Energieversorgung und schafft Wertschöpfung in der Region. Deswegen brauchen wir auch SuedLink als Stromautobahn nicht.“

Im Einzelnen geht es im Verfahren um einen Antrag auf Teilgenehmigung für bauvorbereitende Maßnahmen für die Errichtung und den Betrieb einer Konverterstation, den die TenneT TSO GmbH bei der Regierung von Unterfranken eingereicht hat. Bei dem Konverter handelt es sich um eine Nebenanlage zum Betrieb der Erdkabeltrasse SuedLink. Er ist technisch notwendig, um den in der Leitung übertragenen Gleichstrom wieder in Wechselstrom umzuwandeln und ihn so in das regionale und örtliche Netz einspeisen zu können. Rechtsgrundlage zur Bewertung des Antrags ist § 8 BImSchG, denn die TenneT TSO GmbH hat zunächst nur eine 1. Teilgenehmigung für bauvorbereitende Maßnahmen gestellt. Diese Vorschrift sieht vor, dass Teile eines Vorhabens vorweg genehmigt werden können, wenn ein berechtigtes Interesse an der Erteilung einer Teilgenehmigung besteht und eine vorläufige Beurteilung ergibt, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen.

Wie die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte in der Einwendung aufzeigt, ist jedoch bereits fraglich, ob damit das richtige Verfahren gewählt wurde. Denn das Immissionsschutzrecht ist zwar für klassische Umspannwerke anwendbar, eine Regelung für Konverter enthält das Gesetz jedoch nicht.

Rechtsanwalt Wolfgang Baumann kritisierte die Vorgehensweise des Netzbetreibers Tennet:

„Im Umspannwerk wird der Strom nicht auf eine höhere oder niedrigere Ebene umgespannt, sondern vielmehr von Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt (und umgekehrt). Daher halte ich das Verfahren bereits für unzulässig und die Regierung von Unterfranken für unzuständig. Vielmehr müsste beim Landratsamt Schweinfurt ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht werden oder – wie auch gesetzlich in § 18 NABEG vorgesehen – das Vorhaben in die Planfeststellung zur Stromtrasse SuedLink bei der Bundesnetzagentur mit einbezogen werden.“

Grobe Mängel sehen die Rechtsanwälte auch bei den Antragsunterlagen. So wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, auch ein Fachbeitrag zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Belangen des Wasserrechts (Wasserrahmenrichtlinie) liegt den Unterlagen nicht bei. Entsprechend sind bereits zahlreiche zentrale Aspekte von der Behörde nicht prüfbar. Gleichzeitig liegt hierin ein schwerer Verfahrensfehler, da auch die betroffene Öffentlichkeit und die Umwelt- und Naturschutzverbände die zur Beurteilung und Stellungnahme erforderlichen Unterlagen nicht zur Kenntnis nehmen konnten.

Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin stellt diesbezüglich fest:

„Die Antragstellerin verkennt, dass nicht nur der Konverter selbst sondern das Gesamtvorhaben in den Blick zu nehmen ist. Dies gilt gerade für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Es darf insoweit noch nicht mit Maßnahmen zum Bau des Konverters begonnen werden, wenn die eigentliche SuedLink-Trasse noch gar nicht feststeht und die Umweltverträglichkeit des Gesamtvorhabens im Planfeststellungsverfahren noch nicht abschließend geprüft und bewertet wurde.“

Im Hinblick auf den Artenschutz kritisieren die Rechtsanwälte zudem, dass eine Ausnahmegenehmigung für die geplanten Vorbereitungsmaßnahmen (Bohrungen, Abgrabungen) betreffend die streng geschützte Art Feldhamster notwendig ist. Eine Ausnahme könne jedoch nach der hier relevanten Vorschrift (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) nur erteilt werden, wenn keine zumutbaren Alternativen bestehen.

Hierzu Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin:

Eine Alternativenprüfung hat die Antragstellerin jedoch bislang noch überhaupt nicht vorgenommen bzw. nur eine oberflächliche im Rahmen des Bundesfachplanungsverfahrens. Damit darf vor Durchführung einer Alternativenprüfung eine naturschutzrechtliche Ausnahme auch nicht erteilt werden“.

Letztlich stehen der Teilgenehmigung – nach Auffassung der Rechtsanwälte – auch Einwände gegen die Stromtrasse selbst entgegen. Hier hatte die Bürgerinitiative Bergrheinfeld, vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB bereits früher umfangreiche Einwendungen bei der Bundesnetzagentur erhoben.

gez.     Rechtsanwalt Wolfgang Baumann/ Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin