Das Verwaltungsgericht München (VG) hat mit Beschluss vom heutigen Tag (Az.: M 19 S 22.295) einem Antrag des Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) auf einstweiligen Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Verfügung zum Abschuss des sog. „Traunsteiner Wolfs“ stattgegeben.

Die Allgemeinverfügung vom 17.01.2022, mit der die Regierung von Oberbayern die Tötung des „Traunsteiner Wolfes“ angeordnet hatte, darf somit bis zur Entscheidung des VG über die Klage des BN in der Hauptsache nicht vollzogen werden. Die Entscheidung, eine sog. letale Entnahme des Wolfes anzuordnen, war von der Regierung damit begründet worden, dass von dem Wolf GW2425m („Traunsteiner Wolf“) Annäherungen an bewohnte Siedlungen zu erwarten wären, woraus sich Gefährdungen für den Menschen ergeben könnten. Deshalb sei eine sofortige Tötung des Wolfsrüden erforderlich. Das VG München ist den hiergegen seitens der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vorgetragenen Gründen weitgehend gefolgt und hat die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt.

Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) freut sich über den Erfolg:

„Wir sind mit der Entscheidung sehr zufrieden. Das VG München hat in der ausführlichen Begründung seines Beschlusses klar dargelegt, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und die Gesundheit des Menschen, die eine sofortige Tötung des Tieres rechtfertigen würde, nicht gegeben ist. Vielmehr hätten zunächst die im Aktionsplan Wolf vorgesehenen milderen Maßnahmen angewandt werden müssen. Konsequenz ist nun, dass der Traunsteiner Wolf bis auf weiteres nicht getötet werden darf.“

Das Klageverfahren in der Hauptsache ist noch anhängig. Gegen den Beschluss steht der Regierung von Oberbayern das Rechtsmittel der Beschwerde zum VGH München zu.

 

Nachfolgend finden Sie einen beispielhaften Einblick in die Presseresonanz:

Freistaat hält an Abschuss des Traunsteiner Wolfs fest
26.Januar 2022 – sueddeutsche.de

Wolfsabschuss gerichtlich gestoppt – Behörde prüft Rechtsmittel
25. Januar 2022 – proplanta.de

Wolf darf vorerst nicht geschossen werden
21. Januar 2022 – Bayerischer Rundfunk

 

 

Kontakt bei Rückfragen:

Dr. Franziska Heß, Tel. 0341/14969760, hess@baumann-rechtsanwaelte.de

Leipzig, den 21.01.2022

gez.: RAin Dr. Franziska Heß

Fachanwältin für Verwaltungsrecht