Die Regierung von Oberbayern hat am 17.01.2022 eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die Tötung des „Traunsteiner Wolfes“ mit der amtlichen Kennzeichnung GW2425m angeordnet wurde.

Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig/Hannover) vertritt den BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) in dieser Sache und hat dagegen am 19.01.2022 einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht München eingelegt. Zudem wurde gegen die Anordnung auch Klage in der Hauptsache erhoben.

Die Regierung von Oberbayern stützt die erteilte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung auf den „Entnahmegrund“ der Gefahr für die öffentliche Sicherheit, dabei insbesondere auf eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen gem. § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG. Die Voraussetzungen dafür liegen jedoch offensichtlich nicht vor. Eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen könnte dann angenommen werden, wenn der Wolf ein auffälliges Verhalten entwickelt hat. Das zeigt sich beispielsweise darin, dass der Wolf am Menschen interessiert ist, seine Scheu komplett abgelegt hat und sich dem Menschen aktiv nähert. Ein solches Verhalten hat der „Traunsteiner Wolf“ jedoch nicht gezeigt. Hinzu kommt, dass der Wolf seit dem 19.12.2021 nicht mehr gesichtet wurde und demzufolge seitdem keine neuen Rissereignisse oder Annäherungen an Siedlungsstrukturen bekannt sind.

 

Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) erläutert:

 „Da das hier in Rede stehende Tier kein auffälliges Verhalten gezeigt hat, hat sich der BN entschlossen, die Tötung des Tieres auf dem Rechtsweg zu verhindern. Dabei wird auch die Eignung der Anordnung angezweifelt, weil eine Individualisierung des Tieres aufgrund phänotypischer Merkmale nicht möglich ist, da von diesem kein Bild existiert. Der Bescheid lässt damit im Zweifel die Tötung von Wölfen im Gebiet der Landkreise Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land so lange zu, bis „der Richtige“ erlegt wird. Dies halten wir für mit dem Artenschutzrecht unvereinbar.“

 

Kontakt bei Rückfragen:

Dr. Franziska Heß, Tel. 0341/14969760, hess@baumann-rechtsanwaelte.de

 

Leipzig, den 19.01.2022

 

gez.: RAin Dr. Franziska Heß

Fachanwältin für Verwaltungsrecht