Das Verwaltungsgericht Regensburg (VG) hat mit 3 Urteilen vom heutigen Tage mehrere Bescheide der Regierung der Oberpfalz aufgehoben, mit denen ein Fangen mittels Fallen und anschließendes Töten von bis zu 3 männlichen Fischottern an jeweils 3 oberpfälzischen Fischteichen zugelassen worden war. Weibchen sollten wieder frei gelassen werden.

Hiergegen hatte u.a. der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig/Hannover) geklagt.

Das VG folgte den seitens BN vorgebrachten Kernargumenten vollumfänglich und begründete die Aufhebung der Genehmigungen heute mündlich insbesondere damit, dass in die genehmigten Fallen auch weibliche Fischotter und Jungtiere gelangen würden und damit auch der Verbotstatbestand des Fangens weiblicher Tiere und von Jungtieren betroffen sei, womit sich die Regierung nicht auseinandergesetzt habe. Außerdem seien die genehmigten punktuellen Maßnahmen schon ihrem Wesen nach nicht  geeignet,  fischereiwirtschaftliche  Schäden  abzuwenden,  da  in  relativ  kurzer Zeit ein gebietsfremder Fischotter den Platz eines entnommenen Tieres wiederbesetzen werde. Schließlich habe die Regierung der Oberpfalz keine Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Verträglichkeitsprüfung durchgeführt, obwohl die sogenannte Vorprüfung nicht mit dem erforderlichen Maß an Gewissheit eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele in den betroffenen FFH-Gebieten ausgeschlossen habe.

Der BUND Naturschutz in Bayern freut sich über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg, dass die „Entnahme“ von Fischottern an Fischzuchtteichen verboten wird. „Wir sind sehr froh über diese Entscheidung für den Fischotter! Vom Landwirtschaftsministerium erwarten wir nun, dass wieder konstruktiv an wirklich wirksamen Lösungen für die Teichwirte und einer naturnahen Teichwirtschaft mit dem Otter gearbeitet wird“, so Richard Mergner, Landesvorsitzender des BN. Weiter:

„Die Tötung von Fischottern ist weder rechtlich zulässig noch eine Lösung für die Teichwirte und mit dem heutigen Urteil hoffentlich endgültig vom Tisch. Das Urteil ist auch eine Ohrfeige für Abgeordnete von CSU und FW im bayerischen Landtag, die die Tötung politisch beschlossen hatten. Wir hoffen, dass damit auch grundsätzlich Forderungen nach dem Abschuss von Tierarten, die zum Sündenbock für grundlegende Probleme gestempelt werden, ein Ende haben.“ 

Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, begrüßt die Entscheidung:

„ Das VG Regensburg hat sich in den sehr umfänglichen Verfahren zuletzt in einer intensiven mündlichen Verhandlung ernsthaft und vertieft mit allen Argumenten auseinandergesetzt. Es ist dann zu dem klaren Urteil gekommen, dass eine Tötung von einzelnen Tieren keine geeignete Maßnahme ist, um Fraßschäden für die Teichwirtschaft zu vermeiden. Dass das Gericht ebenso wie wir auch den Umgang mit den vom Fang betroffenen Weibchen und mit den Vorgaben des Natura-2000-Rechts beanstandet  hat, freut uns besonders. Aus rechtlicher Sicht bringt die Entscheidung zudem wichtige Klarstellungen zum Verhältnis zwischen Artenschutzrecht und Jagdrecht.“

 

Kontakt bei Rückfragen:

Dr. Franziska Heß, Tel. 0341/14969760, hess@baumann-rechtsanwaelte.de

Leipzig, den 27.08.2021

gez.: RAin Dr. Franziska Heß

Fachanwältin für Verwaltungsrecht