Die Unternehmenskooperation zum Windvorranggebiet GP – 03 bestehend aus den Stadtwerken Fellbach und Schorndorf sowie der Energieversorgung Fistal hat in der vergangenen Woche die Rücknahme des Genehmigungsantrages auf Errichtung und Inbetriebnahme eines Windparks GP- 03 in Wangen erklärt.

Geplant waren vier Windenergieanlagen im Bereich des ehemaligen Militärdepots zwischen Schordorf-Unterberken und den Gemeinden Wangen und Holzhausen im Schurwald. Gegen dieses Vorhaben erhob der Verein „Lebensraum Östlicher Schurwald“ Einwendungen im Genehmigungsverfahren, vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig/Hannover). Diese bezogen sich u.a. auf schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Vorschriften des deutschen und europäischen Artenschutzrechts.
Nachdem im vergangenen Jahr zwei Gutachten bezüglich der Vorkommens windkraftempfindlicher Arten im Gebiet um die geplanten Anlagen, die durch den Vorhabenträger sowie durch Lebensraum Östlicher Schurwald beauftragt wur-den, unabhängig voneinander eine Nutzung des Gebietes durch den Rotmilan und Wespenbussard zeigten, hätte das Vorhaben nur in reduziertem Umfang und allenfalls im Ausnahmewege zugelassen werden können. Denn beide Arten sind streng geschützt und windkraftempfindlich. Es war daher von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko für beide Art an den geplanten Anlagenstandorten auszugehen, würden die Windkraftanlagen in Betrieb genommen werden.

 

Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, die das Verfahren federführend betreut hat, ist mit der Rücknahme des Antrags sehr zufrieden:

„Das Vorhaben war nicht mit den Vorgaben des Artenschutzes vereinbar. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Unternehmenskooperation zum Windvorranggebiet GP-03 entsprechende Konsequenzen gezogen und ihren Antrag auf Realisierung des Windparks zurückgezogen hat.“

 

Leipzig, den 11. Juni 2019

gez. Dr. Franziska Heß
Rechtsanwältin