Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München (BayVGH) hat mit Urteil vom 19.03.2018 den Bebauungsplan der Stadt Coburg für eine Unterführung am Bahnhof Coburg-Creidlitz für unwirksam erklärt, wie gestern telefonisch seitens der Geschäftsstelle des Gerichts mitgeteilt wurde.

Mit dem Bebauungsplan wollte die Stadt Coburg die beiden bestehenden Bahnübergänge zurückbauen und durch eine Straßenunterführung südlich des Bahnhofs Creidlitz sowie eine Unterführung für Fußgänger und Radfahrer nördlich des Bahnhofs ersetzen. Außerdem war vorgesehen, die östlich der Eisenbahnstrecke gelegenen Straße an der geplanten Straßenunterführung umzubauen. Der BayVGH hat diese Planung nun in einem Normenkontrollverfahren, das von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB für Frau Ursula Fehling aus Creidlitz geführt wurde, gekippt und die Stadt Coburg zum Tragen der Kosten des Verfahrens verurteilt. Eine Revision gegen sein Urteil hat das Gericht nicht zugelassen.

Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) begrüßt die Entscheidung des Gerichts:

„Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München hatte bereits in der mündlichen Verhandlung vom 08.03.2018 erkennen lassen, dass er erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Planung der Stadt Coburg hegt. So beanstandete das Gericht, dass im Verfahren Alternativen zur jetzt beschlossenen Planung nicht ernsthaft geprüft wurden. Dies betraf insbesondere Ausführungsvarianten, die seitens unserer Mandantin und weiterer Anwohnern vorgeschlagen wurden. Auch mit dem Vorwurf, dass in der Planung die relevanten Umweltaspekte, vor allem Lärm und Erschütterungen, nur unzureichend betrachtet wurden, konnten wir uns offenbar durchsetzen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München hat uns bereits im Rechtsgespräch in der Annahme bestärkt, dass die Umweltprüfung im Bebauungsplanverfahren auch die Auswirkungen auf die Menschen und nicht nur auf Tiere und Pflanzen betrachten muss. Diese Selbstverständlichkeit hatte die Stadt Coburg missachtet.“

Rechtsanwalt Rick Schulze (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) ergänzt:

„Unsere weiteren Bedenken vor allem in formaler Hinsicht hat das Gericht offenbar auch geteilt. Die Stadt Coburg hatte teilweise Flächen überplant, die dem eisenbahnrechtlichen Regelungsbereich unterfallen. Hinzu traten massive Eigentumsbeeinträchtigungen der Anwohner, welche die Stadt nicht vernünftig abgewogen hat. Deshalb freut es uns sehr, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München nun konsequenterweise den Bebauungsplan für unwirksam erklärt hat. Wir hoffen nun, dass die Stadt Coburg auch die notwendigen Konsequenzen zieht und die unnötige und teure Planung aufgibt.“

Würzburg, 21.03.2018
gez.: RAin Franziska Heß Fachanwältin für Verwaltungsrecht