Am heutigen Dienstag einigten sich das Land Sachsen-Anhalt und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Sachsen-Anhalt (BUND) auf einen Vergleichsvorschlag zur A 14, der dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt werden soll. Damit würde ein jahrelanger Rechtsstreit endgültig beigelegt. In Verhandlungen gelang es dem Umweltverband, der durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig/Hannover) vertreten wurde, das Land zu umfangreichen zusätzlichen Schutzmaßnahmen für Anwohner und Natur zu verpflichten. Trotz dieser positiven Maßnahmen hält der BUND an seiner grundsätzlich ablehnenden Haltung zur A 14 fest.

Ein Schwerpunkt der Verhandlungen mit dem Land war der unzureichende Lärmschutz“, erläutert Ralf Meyer, Landesvorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt. „Wir konnten jedoch für die Menschen vor Ort zusätzliche Schutzmaßnahmen durchsetzen, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen.“ Bei Röthenberg wird der Lärmschutzwall um 200 m verlängert, bei Mose wird eine 500 m lange Lärmschutzwand in die Planung aufgenommen. Im Bereich der Elbtalquerung werden neben dem geplanten Lärmschutz auf der Elbbrücke und der Lärmschutzwand bei Geestgottberg die Lärmschutzwände bei Märsche beiderseits um je 300 m verlängert. Zudem richtet das Land einen Fond von 150.000,- € ein, aus welchem Anwohner der Trasse von 10 Ortschaften beispielsweise den Einbau von Schallschutzfenstern finanzieren können.

Der Vergleichsvorschlag sieht außerdem in der Elbtalaue als Kompensation umfangreiche Aufwertungen der Auenlebensräume auf einer Fläche von 125 Hektar vor, vorzugsweise in Form einer Ausdeichung“, so der stellvertretende Landesvorsitzende Dieter Leupold. „Damit wird zudem der Hochwasserschutz der Elbanlieger deutlich verbessert.“

Unser ursprüngliches Ziel – statt einer Autobahn nur die bestehende B 189 zu erweitern – ist auf dem Rechtsweg nicht durchsetzbar“, bedauert Meyer und betont, dass der BUND die Autobahn A14 immer noch für ein überdimensioniertes Projekt halte, für das der verkehrliche Bedarf nicht vorhanden sei. Die aktuelle Verkehrsprognose zur A 14 bestätige dies. Darin seien die Zahlen um rund ein Drittel nach unten korrigiert worden. Mit dem Vergleichsvorschlag sei es dem BUND gelungen, unter den gegebenen Rahmenbedingungen das Optimum für Mensch und Natur herauszuholen.

Insgesamt werden die Störungen für Mensch und Natur in ganz erheblichem Umfang reduziert. Angesichts der umfangreichen Defizite, die der BUND im Verfahren vorgetragen hat, war es aus unserer Sicht aber auch notwendig, dass ein solches umfassendes Gesamtpaket geschnürt wird, das für mehr Schutz von Mensch und Natur sorgt. Mit dem nun vereinbarten Vergleichsvorschlag ist uns dies gelungen“, resümiert der BUND-Landesvorsitzende abschließend.

Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht), die das Verfahren federführend begleitet, ergänzt:

Wir sind zuversichtlich, dass das BVerwG den nun vorliegenden Vergleichsvorschlag als geeignete Grundlage ansehen wird, die gerichtlichen Auseinandersetzungen um die A14 dauerhaft beizulegen. Der bisher vorliegende Entwurf ist ein gutes Beispiel dafür, dass es auch in streitigen Verfahren lohnenswert sein kann, einen Dialog zu führen. Denn die Verbesserungen für Mensch, Natur und Umwelt, die der Entwurf vorsieht, wären in einem Klageverfahren nicht durchsetzbar gewesen.“

 

Leipzig, 06.08.2019

gez.: Dr. Franziska Heß/Fachanwältin für Verwaltungsrecht