Im Verfahren zur geplanten Bahnwerkstatt mit Abstellanlage an der Reitbrake haben sich die Beteiligten vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen auf einen gerichtlichen Vergleich geeinigt. Die Klägerinnen und Kläger, unterstützt durch die Bürgerinitiative Oslebshausen und Umzu, wurden von Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht (Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB) vertreten.

Gegenstand des Verfahrens war die Genehmigung einer Bahnwerkstatt mit Abstellanlage im Bremer Stadtteil Oslebshausen. Die Klägerinnen und Kläger rügten unter anderem die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung, Defizite bei der Lärmbewertung, die unzureichende Berücksichtigung sensibler Einrichtungen – insbesondere des DIAKO-Krankenhauses – sowie den Umgang mit der historischen Kriegsgräberstätte Reitbrake.

Der gerichtliche Vergleich sieht nun verbindliche Verbesserungen insbesondere beim Lärmschutz vor. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich unter anderem zur Errichtung einer durchgehenden Lärmschutzwand sowie zu regelmäßigen unabhängigen Lärmmessungen. Für den Fall, dass eine durchgehende Lärmschutzwand aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht realisiert werden kann, wird ein Fonds eingerichtet, der Anwohnenden passive Schallschutzmaßnahmen finanziert. Sollten dabei Überschreitungen maßgeblicher Grenzwerte festgestellt werden, sind weitere Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Darüber hinaus enthält der Vergleich Zusicherungen der Stadt Bremen zur künftigen Beachtung der Anforderungen des UVPG bei der Durchführung von UVP-Vorprüfungen. Auch die besondere geschichtliche Bedeutung des Ortes als Kriegsgräberstätte wird im Rahmen der Vereinbarung aufgegriffen.

Mit dem Vergleich konnten für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner konkrete Verbesserungen erreicht werden. Zugleich wird die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung von Umwelt- und Lärmschutzbelangen in Genehmigungsverfahren hervorgehoben.

Über den Abschluss des Vergleichs berichtete am 29. Juni 2026 außerdem das Regionalmagazin buten un binnen von Radio Bremen. Der Fernsehbeitrag „Alstom einigt sich mit Klägern im Streit um Bremer Bahnwerkstatt“ stellt die Hintergründe des Verfahrens sowie die wesentlichen Inhalte des Vergleichs vor.

Leipzig, den 30.06.2026

 

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  • Pressekontakt:
    Dieter Winge
    Bürgerinitiative Oslebshausen und Umzu
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    E-Mail: info@bi-oslebshausen.de

 

  • Verfahrensbevollmächtigte:
    Dr. iur. Franziska Heß
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB
    Tel.: 0341 14 96 97-60
    E-Mail: hess@baumann-rechtsanwaelte.de