Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Beschluss vom 8. Juni 2026 die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND Sachsen-Anhalt gegen die Zulassung der zweiten Betriebsplanänderung für die Deponie Brüchau wiederhergestellt. Der BUND Sachsen-Anhalt wird in dem Verfahren durch Baumann Rechtsanwälte PartG mbB vertreten.
Gegenstand des Verfahrens ist die mit Bescheid des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 14. August 2025 zugelassene Änderung des bisherigen Sanierungskonzepts. Während ursprünglich vorgesehen war, die in der Grube Brüchau lagernden quecksilberhaltigen Abfälle auszukoffern und extern zu entsorgen, soll das Deponat nach der Betriebsplanänderung nunmehr am Standort verbleiben und dauerhaft verkapselt werden.
Der BUND Sachsen-Anhalt hatte gegen diese Entscheidung Klage erhoben und zugleich gerichtlichen Eilrechtsschutz beantragt. Mit seinem nun ergangenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht Magdeburg dem Eilantrag stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt.
Nach Auffassung des Gerichts durfte der Wechsel von der ursprünglich vorgesehenen Auskofferung und externen Entsorgung hin zu einer dauerhaften Verkapselung der Abfälle vor Ort nicht ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit zugelassen werden.
Die Entscheidung hat zur Folge, dass die angegriffene zweite Betriebsplanänderung bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung zunächst nicht vollzogen werden darf. Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg ist weiterhin anhängig.
RA Alexander Ionis, der das Verfahren betreut, erklärt: „Der BUND Sachsen-Anhalt sieht sich durch die aktuelle Entscheidung in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Die weiterhin bestehenden Risiken eines Schadstoffeintrags in das Grundwasser erfordern jetzt eine schnelle Lösung durch Rückkehr in die Auskofferung mit externer Entsorgung.“ Ob gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt werden, bleibt abzuwarten.
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