Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit Beschluss vom 05.12.2025 (Az. 13 L 1108/25) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur (letalen) Entnahme streng geschützter Biber in der Oberlausitz wiederhergestellt. Damit folgte das Gericht einem gerichtlichen Eilantrag der Grünen Liga Sachsen, vertreten durch Baumann Rechtsanwälte. Der Fang, die Umsiedlung und die Tötung von Bibern in einer fischereiwirtschaftlich genutzten Teichgruppe im FFH-Gebiet und Biosphärenreservat »Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft« sind damit vorläufig gestoppt. Die Genehmigung war auf Antrag eines Teichwirts erteilt worden, der Schäden an den Teichanlagen durch Biberaktivitäten geltend gemacht hatte.
Das Gericht äußerte erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung und betont die strengen behördlichen Nachweispflichten. Insbesondere rügte es die Unbestimmtheit der Voraussetzungen für eine Tötung der rund 20 bis 40 in der Teichgruppe lebenden Tiere. Zudem fehle ein Nachweis der Geeignetheit der Maßnahme, da ungeklärt sei, wie schnell freigewordene Reviere wiederbesetzt würden. Schon deshalb könne der Nutzen einer Umsiedlung oder Tötung nicht verlässlich eingeschätzt werden. Darüber hinaus seien mildere Alternativen nicht hinreichend geprüft worden, und die besonderen Vorgaben des Biosphärenreservats, die den Vorrang des Naturschutzes vor anderen Nutzungen festschreiben, seien unberücksichtigt geblieben. Weitere von uns geltend gemachte Mängel konnte das Gericht im Eilverfahren ausdrücklich offenlassen.
Rechtsanwalt Dr. Martin Wiesmann, der die Grüne Liga in diesem Verfahren juristisch vertritt, freut sich über die klare Positionierung des Gerichts:
„Das VG Dresden hat nicht nur die strengen europarechtlichen Nachweispflichten der Behörde hervorgehoben. Es hat auch klargestellt, dass in einem FFH-Gebiet und Biosphärenreservat bei Konflikten zwischen wirtschaftlicher Nutzung und Artenschutz erhöhte Anforderungen an die Zumutbarkeit von Schäden und Präventionsmaßnahmen gelten. Daher war der Eilantrag nötig und erfolgreich – nicht nur für die Biber.“
Leipzig, den 09.12.2025
Gez. RA Dr. Martin Wiesmann
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Dresden vom 05.12.2025: „Verwaltungsgericht stoppt Umsiedlung oder Abschuss sächsischer Biber“
- Bericht des MDR Sachsen vom 05.12.2025: „Richter stoppen Umsiedlung von sächsischen Bibern nach Frankreich“
- Bericht von dresden.t-online vom 05.12.2025: „Gericht untersagt Tötung von Bibern in der Oberlausitz“
- Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 05.12.2025: „Biberfamilien dürfen in Oberlausitz bleiben“ (fast wortgleich mit dem Bericht des Stern vom 05.12.25)
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- Rechtsanwalt Dr. Martin Wiesmann
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