Am 11. November 2025 hat die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einen neuen Schriftsatz im laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich darauf, den Staat zu wirksameren Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität und der natürlichen Lebensgrundlage zu verpflichten.

Der nun eingereichte Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht nimmt Bezug auf das IGH-Klima-Gutachten vom 23.07.2025 und soll die Klage des BUND weiter untermauern.

Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung des BUND vom 12.11.2025 – „Naturschutz ist Menschenrecht / BUND legt weiteren Schriftsatz zum IGH-Klima-Gutachten bei seiner laufenden Verfassungsbeschwerde vor“

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Kontakt für Nachfragen zur Klage:

– Prozessvertreter/in Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, felix.ekardt@uni-rostock.de, und Dr. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte, hess@baumann-rechtsanwaelte.de | Nicola Uhde, BUND-Expertin für Waldpolitik und internationale Biodiversitätspolitik, nicola.uhde@bund.net

– BUND-Pressestelle: Sigrid Wolff | Daniel Jahn | Clara Billen | Lara Dalbudak
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