Im Nachgang zu der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München über die Klage des Bund Naturschutz in Bayern e.V., vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, gegen das Infrastrukturprojekt der Gemeinde Ramsau im Nationalpark Berchtesgaden, hat das Verwaltungsgericht München dem gleichzeitig eingereichten Eilantrag des Bund Naturschutz stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt. Die schriftliche Begründung des Beschlusses liegt noch nicht vor.

Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat der Gemeinde Ramsau in einem Plangenehmigungsbescheid die Verlegung einer Trinkwasserleitung, einer Abwasserleitung und einer Strom-, Telekommunikations- und Breitbandleitung genehmigt. Die 7 km lange Leitungstrasse verläuft durch den Nationalpark Berchtesgaden und gleichzeitig durch das Vogelschutz- und FFH-Gebiet „Nationalpark Berchtesgaden“. Während die Verlegung der Infrastrukturleitung ausschließlich in der bestehenden breiten Forststraße vom Bund Naturschutz toleriert worden wäre, konnte der Eingriff in den alten Forstweg (Wanderweg 442), mit welchem der Trassenverlauf abgekürzt werden sollte, nicht hingenommen werden. Deswegen hat der Bund Naturschutz in Bayern e.V. Klage gegen die erteilte Plangenehmigung eingereicht und gleichzeitig einen Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage erhoben, um zu verhindern, dass das Projekt vor einer Entscheidung über die Klage verwirklicht wird.

Das Verwaltungsgericht hat daraufhin in kürzester Zeit einen Termin zu einer mündlichen Verhandlung anberaumt, um sowohl über die Klage, als auch über den Eilantrag öffentlich zu verhandeln. Die Kammer hat in der mündlichen Verhandlung betont, dass Eingriffe in den Nationalpark grundsätzlich verboten sind und nur unter sehr engen Voraussetzungen zugelassen werden können. Sofern der Eingriff durch Verlegung der Leitung zugelassen werden kann, sei nach vorläufiger Einschätzung der Kammer die Verlegung ausschließlich in der Forststraße vorzugswürdig, da die Straße und deren Benutzung an sich bereits einen Eingriff darstelle, aber nicht zusätzlich an anderer, bisher unberührter Stelle, weitere Eingriffe vorgenommen werden sollen. Die Kammer regte an, dass man sich einvernehmlich auf einen Trassenverlauf ausschließlich in der Forststraße einigen könne und seitens der Gemeinde ein entsprechender Tekturantrag beim Landratsamt eingereicht werde.

Als positiv hat der Bund Naturschutz die Aussage des Bürgermeisters der Gemeinde Ramsau in der mündlichen Verhandlung aufgenommen, dass der DAV auf die Weiterverlegung der Infrastrukturleitung bis zum Watzmannhaus nun verzichtet habe und eine Insellösung für die Versorgung des Watzmannhauses vorantreibe.

„Die mündliche Verhandlung hat noch einmal deutlich gemacht, dass insbesondere eine Vielzahl von Vogelarten in dem geschützten Vogelschutzgebiet durch die geplante Infrastrukturmaßnahme beeinträchtigt werden würden. Zudem ist nach wie vor ungeklärt, welche Beeinträchtigungen tatsächlich durch eine Verlegung der Infrastrukturleitung in dem alten Wanderweg verursacht werden würden. Feststellen lässt sich nach der mündlichen Verhandlung in jedem Fall, dass die durch die das Infrastrukturprojekt verursachten Eingriffe nicht – wie in der genehmigten Planung dargestellt – unerheblich sein werden.“, äußert sich RAin Anja Schilling, Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB.

Würzburg, den 23.05.2025

gez.: RAin Anja Schilling
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

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