Änderungen ab dem 01.05.2024:
Gewerbliche KFZ-Händler müssen ab dem 01.05.2024 potentielle Kunden besser und proaktiv informieren.
Wer sich ein neues Auto zulegt, konnte bisher oft kaum erahnen, welche Folgekosten für das eigene Budget, neben den Folgebelastungen für die Umwelt, damit einhergehen. Die neue erweiterte Informationspflicht ab dem 1. Mai 2024 soll hier Abhilfe schaffen. Nun wird ein erweitertes Label schon bei der Auspreisung von Neuwagen zwingend, mit dem der gewerbliche Händler nicht nur wie bisher über deren Verbrauch und die Emissionen, sondern auch über die tatsächlichen Folgekosten informieren muss.
Der Hintergrund des neuen verpflichtendem Labels, welches das ab dem 01.05.2024 nun gut sichtbar für potentielle Kunden an Neuwagen anbringen müssen, ist das sogenannte WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure). Jenes ist ein weltweit standardisierter Test zur Ermittlung des Kraftstoffverbrauchs, der CO2-Emissionen sowie der Schadstoffemissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen.
Der WLTP ist schon zwar schon seit 2017 zwingend für die Hersteller, jedoch geht nun damit auch eine erweiterte Informationspflicht für Verbraucher einher. Das Ziel des WLTP lag vor allem darin, realistische Werte für die Schadstoffbelastung und den Ausstoß von Motoren, statt nur Werte unter reinen „Laborbedingungen“ zu erhalten. Jedes neu typenzulassungsbeantragte Fahrzeug muss in all seinen erdenklichen Ausstattungsvarianten getestet werden. Unterschiedliche Fahrzeugvarianten – auch in der bloßen Ausstattung und auch selbst bei identischen Motoren – führen zu unterschiedlichen Gewichten sowie Werten oder vergleichbarem.
Dies stellt(e) zwar einen sehr großen Prüfaufwand dar, jedoch profitieren nun auch die Verbraucher und Endkunden von den möglichen Informationen. Ihnen ist es durch das WLTP nunmehr möglich, konkrete Rückschlüsse auf die zukünftigen Folgekosten eines KFZ zu ziehen, da das WLTP-Verfahren umfangreichere Testergebnisse als der alte NEFZ-Test liefert.
Im Fokus bei der Bewertung stehen dabei verschiedene Faktoren:
- Unterschiedliche Fahrzeugausstattungen und -optionen, die das Gewicht und die Aerodynamik beeinflussen.
- Verschiedene Motorisierungen und Antriebskonzepte.
- WLTP simuliert eine breitere Palette von Fahrsituationen (Stadtverkehr, Überlandfahrten, Autobahnfahrten) mit realistischeren Geschwindigkeiten und Beschleunigungsverhalten.
- Die Auswirkungen unterschiedlicher Außentemperaturen auf den Kraftstoffverbrauch und die Emissionen.
Auch wenn diese Tests immer noch nicht den „Real-Drive Bedingungen“ (RDE) eines echten Straßendauertests gleichen und daher Umweltverbände wie auch die „Deutsche Umwelthilfe“ Kritik an diesem Messystem äußern, sind die nun über das WLTP Verfahren ermittelbaren Werte für die realistischen Folgekosten eines KFZ für Verbraucher jedenfalls transparent offen zu legen.
Um entsprechende Informationen auszugeben, hat man sich bei dem neuen Label (Pflicht ab dem 01.05.2024) nun für farblich unterschiedliche CO2-Klassen entschieden. Diese sollen auf einen Blick zeigen, wie viele CO2-Emissionen ein Fahrzeug im Vergleich zu alternativen Modellen ausstößt. Auch die jährlichen Energiekosten bei einer Laufleistung von 15.000 Kilometer sowie die aktuell zu entrichtende Kfz-Steuer als fixe Kosten müssen daraus ersichtlich sein.
Anhand von drei möglichen Werten können die potentiellen Kunden genauer ablesen, welche Kosten in den nächsten 10 Jahren auf sie zukommen, wenn der CO2-Preis gering, durchschnittlich oder stärker als gegenwärtig prognostiziert ansteigen sollte. Damit kann die neue Pflicht zur Information bestenfalls mehr Transparenz schaffen. Kostenprognosen und das eigene Budget sind gute Begleiter, wenn es um die Entscheidung zu einem umweltschonenden Neukauf geht.
Würzburg, den 15.09.2024
gez. RA Dr. Eric Weiser-Saulin