Am 29. Mai 2024 lud das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Verbändevertreter zur Anhörung über den Referentenentwurf des neuen Umweltrechtsbehelfsgesetzes ein. Im Vorfeld der Anhörung hatte der Green Legal Impact Germany e.V., gemeinsam mit anderen Verbänden, einen eigenen Vorschlag zur Novellierung des Gesetzes eingereicht und eine umfassende Stellungnahme zu den vom BMUV vorgelegten Entwürfen abgegeben.
Die virtuelle Anhörung bot eine weitere Gelegenheit, die aus Sicht der Verbände wichtigsten Punkte zu diskutieren. Diese Punkte sollten vom Gesetzgeber unbedingt berücksichtigt werden.
Als besonders wichtig betrachten die Umweltverbände die Schaffung einer Generalklausel für den Anwendungsbereich des Gesetzes. Diese Klausel soll den Anforderungen von Artikel 9 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention gerecht werden und sicherstellen, dass Umweltverbände ein Klagerecht haben, wenn eine Verletzung von EU-Umweltrecht im Raum steht.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Abschaffung des bisherigen Erfordernisses der Binnendemokratie als Anerkennungsvoraussetzung für Umweltvereinigungen. Das Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) hatte dieses Erfordernis 2021 als völkerrechtswidrige Einschränkung angesehen.
Schließlich forderte Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin im Namen der Verbände die Herstellung einer verfahrensrechtlichen Waffengleichheit im Zusammenhang mit der Klagebegründungsfrist. Die bestehenden Belastungen für Umweltverbände bzw. Kläger sollen abgebaut und den Gerichten durch eine mögliche Fristverlängerung eine flexible Verfahrensgestaltung im Einzelfall ermöglicht werden.
Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin bewertete die Veranstaltung positiv:
„Das BMUV hat mit dem Anhörungsverfahren eine wichtige Plattform geschaffen, um die Schwachstellen der Entwürfe zu diskutieren und gemeinsam das Umweltrechtsbehelfsgesetz weiterzuentwickeln. Es bleibt abzuwarten, welche Vorschläge und Anregungen in der konsolidierten Fassung berücksichtigt werden und ob der Gesetzgeber ein zukunftsweisendes Gesetz verabschiedet oder nur rudimentäre Änderungen vornimmt.“
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin und Frau Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) gerne zur Verfügung.