In der Auseinandersetzung um das Gelände der historischen Radrennbahn am Reichelsdorfer Keller in Nürnberg hat der Bund Naturschutz in Bayern e.V. einen ersten Teilerfolg erzielt. Die Baumfällungen sind vorerst gestoppt, bis das VG Ansbach über den Eilantrag der anerkannten Umweltvereinigung entschieden hat (VG Ansbach, Einstellungsbeschluss vom 15.02.2024, AN 9 S 24.327).

Die Fällung der Bäume begann am Morgen des 15.02.2024. Obwohl die Stadt Nürnberg diese bereits in drei Baugenehmigungen am 14.02.2024 zugelassen hatten, waren zum Start der Baumfällungen weder die Baugenehmigungen öffentlich bekannt gemacht oder individuell zugestellt worden, noch hatte die Stadt den BUND Naturschutz von den Maßnahmen informiert. Dieser hatte zuletzt über die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB am 08.12.2024 nach dem Sachstand angefragt. Damals die Auskunft der Stadt Nürnberg, die Genehmigungen seien in Bearbeitung und man könne keine weitere Auskünfte geben.

Während der Baureferent der Stadt Nürnberg in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung (https://www.sueddeutsche.de/bayern/nuernberg-historische-radrennbahn-reichelsdorfer-keller-baumfaellungen-1.6363344) das Vorgehen seines Bauamtes als „üblich“ bezeichnete und die Kritik an der Vorgehensweise der Stadtverwaltung als „schwer nachvollziehbar“ empfand, bewertet Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin, der den Bund Naturschutz im Verfahren vertritt, die Sachlage ganz anders:

„Die Stadtverwaltung ist als Teil der Exekutive an das Rechtsstaatsgebot nach Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz gebunden. Dies beinhaltet auch, das Gebot effektiven Rechtsschutzes der Anwohnerinnen und Anwohner, sowie des Bund Naturschutz in Bayern nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz nicht zu unterlaufen. Wir begrüßen insoweit ausdrücklich die schnelle Entscheidung des VG Ansbach, die noch am selben Tag ergangen ist. Leider stellen wir aber auch fest, dass das Verhalten der Stadt Nürnberg dazu geführt hat, dass bereits zahlreiche Bäume noch vor der Erlangung des Rechtsschutzes am 15.02.2024 gefällt wurden und damit unwiederbringlich verloren sind.“

Der Beschluss des VG Ansbach ist inzwischen der zweite Einstellungsbeschluss in der Auseinandersetzung um die Radrennbahn. Bereits am 27.10.2023 erließ dieselbe Kammer des VG Ansbach einen Einstellungsbeschluss in Bezug auf den Abriss des Baudenkmals der historischen Radrennbahn (An 9 S 23.2188) auf Antrag des Denkmalnetz Bayern.

Dr. Eric Weiser-Saulin/Rechtsanwalt