Am Mittwoch, den 14. Februar 2024, findet beim 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig die mündliche Verhandlung zur Klage der Stadt Altdorf b. Nürnberg gegen eine Duldungsanordnung der Regierung von Mittelfranken aus dem letzten Jahr statt. In diesem Verwaltungsakt hatte die Bezirksregierung in Ansbach die Stadt verpflichtet, Vorarbeiten der Firma Tennet TSO GmbH für den geplanten Neubau der 380 kV Höchstspannungsleitung Raitersaich – Ludersheim – Sittling – Altheim zu dulden. Diese als Juraleitung P 53 bekannte Drehstromleitung ist nach dem Bundesbedarfsplangesetz als Pilotprojekt für Erdkabel vorgesehen und soll die bestehende 220 kV-Leitung ersetzen.

In der angegriffenen Duldungsanordnung hatte die Bezirksregierung die Stadt Altdorf auf Antrag der Vorhabensträgerin Tennet verpflichtet, Eingriffe auf mehr als 120 städtischen Grundstücken in den Gemarkungen Penzenhofen, Grünsberg und Altdorf zu dulden, nachdem die Stadt zuvor ein Betretungsverbot gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber ausgesprochen hatte. Die Vorarbeiten umfassten einfache Vermessungs- und Absteckarbeiten und zahlreiche Baugrundaufschlüsse mit Bohrungen der unterschiedlichsten Art sowie die Errichtung von Arbeits- und Abstellflächen. Die Klage der Stadt richtet sich vor allem gegen schwere Rammsondierungen und Kernbohrungen bis zu einer Tiefe von 50 m und insbesondere gegen eine Grundwassermessstelle, die über mehrere Jahre betrieben werden soll. Die Stadt wird bei dem Prozess von der Verwaltungsrechtskanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB Würzburg/Leipzig anwaltlich vertreten.

Mit dieser Klage wehrt sich die Stadt Altdorf gegen Ihrer Meinung nach unzulässige Eingriffe in die Bodenstruktur durch sogenannte invasive Maßnahmen, die im Wesentlichen nicht zu Erkundung des Baugrundes geeignet seien, obgleich moderne geophysikalische Untersuchungsmethoden zur Verfügung stünden. Diese seien nicht nur kostengünstiger und genauer, sie könnten auch ohne Eingriffe in den Untergrund bei nur kurzer Zeitdauer durchgeführt werden. Die Inanspruchnahme der städtischen Flächen sei daher in den meisten Fällen unverhältnismäßig.

Bürgermeister Martin Tabor ist erbost über die großflächige Blockade von städtischen Flächen durch die Firma Tennet: „Obgleich auch intelligentere und weniger eingreifende Untersuchungsmethoden zur Verfügung stehen, die zudem mit größerer Wahrscheinlichkeit zu deutlich besseren Erkenntnissen über den Baugrund führen, fährt man mit schweren Kettenfahrzeugen über die Flur und zerstört die geologische Struktur durch eine Vielzahl von schweren Rammsondierungen und Kernbohrungen. Zudem werden städtische Flächen für Baustelleneinrichtungen und Grundwassermessstellen zum Teil über Jahre blockiert.“

Die Stadt Altdorf hat daher den Geophysiker Professor Dr. Dr. habil. Kord Ernstson mit der Überprüfung der Erkundungsmaßnahmen beauftragt. Er kam in einem in das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eingebrachten Gutachten zum Ergebnis, dass die Vorgehensweise „nicht den heutigen technisch-wissenschaftlichen Möglichkeiten geowissenschaftlicher Vorgehensweisen (entspricht)“ und „letztlich zu reinen Zufallsergebnissen und damit für das Projekt falschen Erkenntnissen führt“.

Bei einer Überprüfung der Bohrungen wurde von der Stadt Altdorf zudem festgestellt, dass Bohrstellen in der Gemarkung Grünsberg außerhalb des im Raumordnungsverfahren als geeignet festgestellten Trassenkorridors für die Stromleitung liegen, obgleich die Regierung von Mittelfranken ein Raumordnungsverfahren für die P 53 zwingend für notwendig erklärt hatte. Mit der Klage wird gefordert, dass vor weiteren Maßnahmen erst ein ergänzendes Raumordnungsverfahren durchgeführt werden müsse. Offensichtlich sei auch eine andere Trassenführung geplant, die aber bisher nicht offengelegt worden ist.

Würzburg, den 12.02.2024

gez.: RA Wolfgang Baumann
Fachanwalt für Verwaltungsrecht