Heute hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München dem Eilantrag des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Verordnung zum Abschuss des Fischotters stattgegeben. Damit hat das Gericht in letzter Minute den zum 1. Dezember 2023 drohenden Abschuss von Fischottern an Teichanlagen in Bayern verhindert.

Richard Mergner, Landesvorsitzender BUND Naturschutz in Bayern e.V. erklärt: „Der Beschluss zeigt deutlich: Die Konflikte lassen sich mit einer handwerklich und juristisch fragwürdigen Abschuss-Verordnung nicht lösen, das vertieft nur die Gräben zwischen Naturschutz und Teichwirtschaft und setzt die Betriebe einer großen Rechtsunsicherheit aus. Wir brauchen einen anderen Weg und andere Instrumente, die eine Koexistenz extensiver Fischzucht mit streng geschützten Arten im Gewässerumfeld möglich machen.“

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:
„Der von der Deutschen Umwelthilfe zusammen mit dem Bund Naturschutz Bayern heute erwirkte Gerichtsbeschluss zum Schutz des Fischotters vor dem europarechtswidrigen Abschusserlass der Regierung Söder ist die Rettung in letzter Minute. Nach der Bayerischen Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung hätten ab dem 1. Dezember 2023 Fischotter an Teichen geschossen werden dürfen, auch Welpen und tragende oder säugende Weibchen. Das Kontingent von maximal 32 Tieren wäre vermutlich zeitnah erreicht oder gar überschritten worden, die Gewehre waren schon angelegt. Dieser Verstoß gegen geltendes Recht wurde nun abgewehrt, ein Geschenk zum Advent für den Artenschutz und für den Rechtsstaat.“

Die verfahrensführenden Rechtsanwältinnen Lisa Marie Hörtzsch und Dr. Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB kommentieren die Entscheidung: „Die Entscheidung des VGH stärkt erneut die Klage- und Beteiligungsrechte anerkannter Umwelt- und Naturschutzvereinigungen. Zugleich stellt das Gericht klar, dass die strengen Anforderungen an artenschutzrechtliche Ausnahmen auch dann gelten, wenn diese im Verordnungswege erteilt werden. Für das nun anstehende Hauptsacheverfahren sind das sehr gute Voraussetzungen.“

Hintergrund:
Seit dem 1. August 2023 erlaubt die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung die Entnahme von Fischottern in einer bestimmten Gebietskulisse in Ostbayern ohne Einzelgenehmigung unter bestimmten Voraussetzungen. Diese widerspricht EU-Recht. Daher haben am 14. September 2023 die DUH mit dem Bund Naturschutz Bayern Klage erhoben. Heute erfolgte der positive Gerichtsbeschluss zum Eilantrag, der die Aussetzung der Vollziehung der Verordnung bewirkt bis die Rechtslage im Hauptsacheverfahren geklärt ist.

Für Rückfragen:

RAin Dr. iur. Franziska Heß (Kanzlei Baumann Rechtsanwälte),
0177-4226511, hess@baumann-rechtsanwaelte.de
RAin Lisa-Marie Hörtzsch
hoertzsch@baumann-rechtsanwaelte.de


Sascha Müller-Kraenner (DUH),
Bundesgeschäftsführer
Tel. 0160 90354509
E-Mail: mueller-kraenner@duh.de

Felix Hälbich (BN),
Pressesprecher, Referent für Medien und Kommunikation
Tel. 0 89 / 5 14 69 76 11; 01 71 / 3 37 54 59
E-Mail: felix.haelbich@bund-naturschutz.de