Der Freistaat Bayern war gegen ein vorangegangenes Urteil des
Verwaltungsgerichts Regensburg in Berufung gegangen, welches bereits das
Fangen und anschließende Töten von bis zu 2 Fischottern an jeweils drei
Fischteichen in der Oberpfalz für rechtswidrig erklärt hatte.

Nun hat der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN), vertreten durch die Kanzlei
Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschafts mbB, auch in zweiter Instanz
Recht bekommen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München hat mit Urteil v.
23.05.2023 (u.a. Az. 14 B 22.1696) die Entscheidung des VG Regensburg (u.a. Az.
RO 4 K 20.639) bestätigt und ebenfalls für Recht erkannt, dass das Pilotprojekt an
drei Oberpfälzer Fischteichen zur Tötung von Fischottern unzulässig ist.

Der VGH München stellt in den Urteilsgründen insbesondere fest, dass der Freistaat
Bayern nicht nachgewiesen hat, dass die von ihm zugelassenen Tötungen schon für
sich betrachtet zur Verhütung ernster (fischerei-)wirtschaftlicher Schäden geeignet
sind. Die These des Freistaates Bayern, durch die Entnahme werde der „Fraßdruck
spürbar nachlassen“, stellte sich aus Sicht des Gerichts als nicht hinreichend
gesicherte Vermutung dar. Dies genügt jedoch nicht den Anforderungen des
Artenschutzrechts, da der Fischotter dem strengen Schutzsystem nach Anhang IV
der europäischen FFH-Richtlinie unterliegt, sodass eine Tötung nur als absolute
Ausnahme zugelassen werden darf.

Die Behörde hat zu begründen und nachzuweisen, dass es unter Berücksichtigung der besten einschlägigen
wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse im konkreten Fall keine
anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt. Außerdem fehlte es an dem weiteren
Nachweis, ob die betroffene Fischotterpopulation die Tötungen verkraften und sich
der Erhaltungszustand nicht unzulässig verschlechtert würde.

Der BUND Naturschutz in Bayern freut sich über die Entscheidung:

„Das Gericht hat den strengen Schutzstatus des Fischotters abermals bestätigt und
bemängelt, dass die Tötung genehmigt wurde, obwohl es keinen Nachweis dafür
gibt, dass dadurch Schäden in der Teichwirtschaft zu verhindern sind. Freiwerdende
Reviere werden nämlich schnell von anderen Fischottern besetzt. Wir appellieren an
alle Beteiligten, die Diskussion über den Abschuss von Fischottern zu beenden und
in einen Dialog über die Einführung eines Existenzsicherungsprogramms für
Teichwirte einzusteigen“, so Richard Mergner, Landesvorsitzender des BN.

Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, begrüßt die
Entscheidung ebenfalls:

„Der VGH München hat eine wichtige Entscheidung zu den
Anforderungen des europäischen Artenschutzrechts an die Nachweispflichten der
Behörden gefällt, wenn eine gezielte Tötung einer streng geschützten Art
angeordnet werden soll. Damit ist klargestellt, dass solche Entscheidungen nur auf
einer sicheren Tatsachengrundlage erfolgen dürfen und wissenschaftlich kein
Zweifel bestehen darf, dass es andere Lösungen als die Tötung der Tiere nicht gibt.
Dies war im Falle der von der Regierung der Oberpfalz zugelassenen Tötungen
nach übereinstimmender Ansicht der bayerischen Verwaltungsgerichte gerade nicht
der Fall.“

Leipzig, den 20. Juni 2023

gez.: RAin Dr. Franziska Heß
Fachanwältin für Verwaltungsrecht