Die Deutsche Bahn hat am heutigen Tage verkündet, dass sie die Planungen für ein ICE-Werk im Nürnberger Reichswald nicht weiterverfolgt und auf das Werk am gewünschten Standort verzichtet. Der DB-Konzernbevollmächtigte Klaus-Dieter Josel teilte im Rahmen eines runden Tisches mit den Ortsbürgermeistern aus Feucht, Wendelstein, Allersberg und Roth mit, man habe keinen geeigneten Standort für die Realisierung des Vorhabens gefunden.

Damit bestätigt die Deutsche Bahn das Ergebnis der Bewertung der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB, die im Rahmen ihrer Stellungnahme im Raumordnungsverfahren bereits im Juni 2022 festgestellt hatte, dass ein ICE-Instandhaltungswerk im Raum Nürnberg an den drei ausgewählten Standorten nicht raumverträglich und damit rechtlich nicht realisierbar sei (https://www.baumann-rechtsanwaelte.de/2022/06/30/ice-instandhaltungswerk-nuernberg-nach-rechtlicher-pruefung-nicht-raumver-traeglich/).

Auch die Regierung von Mittelfranken hatte dieses Ergebnis bereits mit ihrer Landesplanerischen Beurteilung vom 31.01.2023 im Wesentlichen bestätigt (Aktenzeichen: RMF-SG24-8314.06-3-40) und lediglich den Standort F (ehemalige MUNA Feucht) als „unter Berücksichtigung umfangreicher Maßgaben“ für raumverträglich erklärt. Darüber hinaus hatte die Regierung von Mittelfranken die Auffassung der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB geteilt, dass das Vorhaben auch am Standort MUNA voraussichtlich nur über eine habitat- und artenschutzrechtliche Ausnahme genehmigungsfähig wäre.

Mit der Entscheidung der Bahn endet ein jahrelanger und teurer Planungsprozess vorerst ergebnislos. Er verdeutlicht insbesondere, was aktuell bei der Realisierung von Infrastrukturplanungen schiefläuft, so Dr. Eric Weiser-Saulin und Philipp Amon, die das Verfahren für die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB betreut haben:

„Die Planung von Infrastrukturanlagen erfordert, dass Umwelt-, Klima- und Naturschutz bereits bei der Standortsuche und Planung mitbedacht werden. Dieser Schritt findet aktuell bei vielen Planungen nicht statt, so auch hier. Die Deutsche Bahn hat aus rund 100 Standorten die drei im Raumordnungsverfahren verbliebenen Standorte allein aufgrund bahnbetrieblicher Festlegungen und Wünsche ausgewählt. Umweltbelange und zwingende Rechtsvorschriften (z.B. des Wasserrechts oder des Habitatschutzrechts) hat die Bahn bis zum letzten Entscheidungsschritt völlig unbeachtet gelassen. Das ist ein grober Planungsfehler.“

Würzburg, 13.04.2023
gez. Dr. Eric Weiser-Saulin / Rechtsanwalt